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Vergabe einer Fläche für den Tannenbaumverkauf auf dem Festplatz (Dezember 2025)

Die Gemeinde Ilvesheim beabsichtigt, innerhalb des Zeitraumes vom 01.12. bis 31.12.2025 eine Fläche auf dem Festplatz für den Verkauf von Weihnachtsbäumen...
Foto: Gemeinde Ilvesheim

Die Gemeinde Ilvesheim beabsichtigt, innerhalb des Zeitraumes vom 01.12. bis 31.12.2025 eine Fläche auf dem Festplatz für den Verkauf von Weihnachtsbäumen und damit zusammenhängenden Waren zur Verfügung zu stellen. Interessierte Betreiber sind eingeladen, sich für die Nutzung dieser Fläche zu bewerben.

1. Rahmenbedingungen der Vergabe

  • Standort: Festplatz Ilvesheim (genaue Lage s. Karteneinzeichnung)
  • Verkaufszeitraum: (Der Betreiber kann innerhalb des genannten Zeitraumes einen kürzeren Zeitraum wählen)
  • Art des Verkaufs: Ausschließlich Verkauf von Weihnachtsbäumen (z.B. Nordmanntannen, Blaufichten etc.) und ggf. ergänzende Waren, die mit Weihnachtsbäumen in Zusammenhang stehen.
  • Zugang und Infrastruktur: Die Verkaufsfläche wird grundsätzlich ohne spezifische Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Sollte Strom und/oder Wasser benötigt werden, geben Sie dies bitte an. Die Kosten hierfür werden separat berechnet. Die Abfallentsorgung obliegt dem Betreiber.
  • Gebühren: Für die Nutzung der Fläche wird eine Gebühr erhoben, die im Rahmen des Angebots zu nennen ist. Das Höchstgebot wird bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt.
  • Öffnungszeiten: Die Betriebszeiten richten sich nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg

2. Anforderungen an den Betreiber

Bewerber müssen folgende Anforderungen erfüllen und in ihrem Angebot darlegen:

  • Nachweis über ein Reisegewerbe.
  • Nennung Zeitpunkt Auf- und Abbau des Verkaufsstands
  • Nennung des geplanten Sortiments
  • Stichpunktartiges Konzept zur Einhaltung von Sicherheit (Brandschutz und Verkehrssicherheit), Sauberkeit und Ordnung auf der Verkaufsfläche und im unmittelbaren Umfeld.
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den Betriebszeitraum.
  • Die Nutzungsgebühr muss 14 Tage vor Beginn des Verkaufszeitraumes bei der Gemeinde Ilvesheim hinterlegt werden.

3. Angebotsabgabe

Interessierte Betreiber werden gebeten, ihr schriftliches Angebot bis spätestens 15.09.2025 um 12:00 Uhr bei der Gemeinde Ilvesheim einzureichen. Später eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.

Das Angebot muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Vollständige Unterlagen gem. Punkt 2.
  • Angabe der angebotenen Nutzungsgebühr für den gesamten Zeitraum.
  • Kontaktdaten des Ansprechpartners.

4. Auswahlverfahren

Am 23.09.2025 um 10:00 Uhr können Personen, die ein Angebot abgegeben haben, der Öffnung der Angebotsumschläge im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (1. OG, Zi. 29) beiwohnen. Die letztliche Auswahl des Betreibers erfolgt auf Basis der eingereichten, vollständigen Unterlagen und der angebotenen Nutzungsgebühr bis spätestens 30.09.2025. Bei Unvollständigkeit erfolgt keine Berücksichtigung und auch keine Annahme nachträglicher Ergänzungen. Die Gemeinde Ilvesheim behält sich das Recht vor, mehrere Anbieter zu einem persönlichen Gespräch einzuladen oder weitere Unterlagen anzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung der Fläche besteht nicht.

5. Ansprechpartner für Rückfragen

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt zur Verfügung:

Herr Bartoschek, 0621-49660-115, ordnungsamt@ilvesheim.de

Ilvesheim, 18.06.2025

Erscheinung
Ilvesheim informiert
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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