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Vergleichsvereinbarung auf der RAIBA Mitgliederversammlung

Großteil der Schadenssumme muss abgeschrieben werden Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Raiffeisenbank Wiesloch-Baiertal wurde einem Vergleich...

Großteil der Schadenssumme muss abgeschrieben werden

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Raiffeisenbank Wiesloch-Baiertal wurde einem Vergleich mit den ehemaligen Vorständen Udo Engelhardt und Daniel Ehmer und der Versicherung R+V zugestimmt, bei 169 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 7 Enthaltungen.

Von den weiteren Beteiligten liegen die Zustimmungen bereits vor. Vom Gesamtschaden der Bank in Höhe von 6,4 Millionen Euro (ursprünglich 8,7 Millionen) übernimmt die Versicherung 1,8 Millionen und die beiden ehemaligen Vorstände gemeinsam 350.000 Euro. Den Rest in Höhe von 3,9 Millionen Euro muss die Bank abschreiben, da der betrügerische Verursacher zurzeit im Gefängnis sitzt und bei ihm nichts zu holen ist. Damit ist das Verfahren beendet und sämtliche Ansprüche abgegolten. Laufende Klagen werden zurückgenommen. Wie Wieslochs Oberbürgermeister Dirk Elkemann kommentierte, sei es ein guter Vergleich, da er für alle Parteien gleichermaßen schmerzhaft sei.

Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen war ein Gesamtschaden von 8,7 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2019, der als „ausfallgefährdeter und notleidender Kredit“ abgeschrieben werden musste, was nur mit der kurzfristigen Hilfe des Volks- und Raiffeisenverbandes gelang. In einem vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebenen Gutachten vom Februar 2020 wurden Regressansprüche gegenüber den Vorstandsmitgliedern festgestellt, da sie „die Kreditgewährung und -sicherung nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandhabt hatten“. Konkret hatten sie die vom Betrüger vorgelegten und gefälschten Kontoauszüge mit hohen pfändbaren Guthaben nicht selbst und direkt bei der Drittbank überprüft. In der Folge standen sich drei unterschiedliche Positionen gegenüber:

  • Der Aufsichtsrat sah die alleinige Schuld für den Kreditausfall beim Vorstand. Die Mitgliederversammlung stimmte dem zu und beauftragte den Aufsichtsrat, die Regressforderungen gerichtlich geltend zu machen.
  • Die Vorstände Engelhardt und Ehmer erkannten eine Teilschuld an, sahen aber eine Mitschuld bei Aufsichtsrat und Prüfungsaufsicht, da diese jederzeit über alle Vorgänge, die zum Betrug geführt hatten, informiert waren.
  • Die Versicherung war nur bereit, die Höchstsumme von einer Million zu ersetzen. Eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungssumme auf vier Millionen pro Schadensfall lehnte sie genauso ab, wie die Aufteilung in drei voneinander unabhängige Schadenskomplexe, wie es der neue Vorstand vorschlug, in diesem Fall hätte die Versicherung bis zu 9 Millionen Euro zahlen müssen.

Zur Begründung: Obwohl die Bank vor Gericht Anfangserfolge zu verbuchen hatte, blieb der Ausgang der laufenden Verfahren ungewiss, beim Scheitern der Klage wäre mit erheblichen Kosten zu rechnen gewesen. Außerdem wäre man als „Sanierungsbank“ über Jahre hinweg weiter in Abhängigkeit vom Bundesverband geblieben. Es gibt zwar kein Urteil zur Rechtsauffassung der Versicherung, dass sie nur maximal eine Million Schadenersatz leisten müsse, alle Anzeichen vor Gericht sprachen aber dafür, dass diese wohl Recht bekäme. Nach Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse war außerdem allen Beteiligten klar, dass die beschuldigten Vorstände die einzuklagenden Beträge in Millionenhöhe nie aufbringen konnten. Man wollte aber auch ihre wirtschaftliche Existenz nicht vernichten, zumal es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass sie vorsätzlich gehandelt hatten. Mit der kurzfristigen Zahlung der Vergleichsbeträge von insgesamt 2,15 Millionen Euro wird die Bank unabhängig vom Verband und wirtschaftlich wieder voll handlungsfähig. Dies ist Voraussetzung für eventuelle Fusionsverhandlungen. (aot)

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