Mehr berappen müssen ab dem kommenden Jahr auch die Besitzer von Spielgeräten.
Der Gemeinderat sprach sich am Montagabend einstimmig für eine Erhöhung der Vergnügungssteuer aus. Zuletzt war diese im Jahr 2020 erhöht worden. Mit der jetzigen Anpassung der Steuersätze liegt Gaggenau gleichauf mit mehreren Umlandgemeinden. Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte sowie Kriegsspielgeräte, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten, zum Beispiel in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen, gegen Entgelt genutzt werden können. Von der Steuer befreit sind mechanische Schaukeltiere für Kleinkinder, Geräte mit Warengewinnen auf Jahrmärkten oder Volksfesten, Musikautomaten, Kegelbahnen, Billard, Tischkicker oder Dartgeräte und Personalcomputer. Der Steuersatz für das Bereithalten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird auf 25 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch auf 90 Euro bzw. 180 Euro und für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit auf 45 bzw. 90 Euro angehoben. Für Kriegsspielgeräte werden die Steuern ebenfalls auf 90 Euro bzw. 180 Euro angehoben. Die Beträge sind auch abhängig vom Aufstellort.