Bürgermeisteramt Leingarten
74211 Leingarten
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Vergrämungsmaßnahme Feldlerche im Baufeld „Kappmannsgrund 5, 1. Bauabschnitt“

Die Feldlerche (Alauda arvensis) ist eine in Deutschland heimische Vogelart, die aufgrund des Rückgangs naturnaher Wiesen- und Agrarflächen in den letzten...

Die Feldlerche (Alauda arvensis) ist eine in Deutschland heimische Vogelart, die aufgrund des Rückgangs naturnaher Wiesen- und Agrarflächen in den letzten Jahrzehnten stark bedroht ist. Sie gilt als eine typische Art der offenen Landschaft und legt ihre Nester direkt am Boden an. Besonders gefährdet ist die Art durch den Verlust geeigneter Brutflächen infolge intensiver Landwirtschaft und zunehmender Versiegelung von Böden. Da die Feldlerche auf offene, ungestörte Flächen angewiesen ist, nutzt sie häufig brachliegende Grundstücke oder unbebaute Baufelder zur Brut. Ihre Brutzeit beginnt in der Regel im März und kann sich je nach Witterung und Standort bis in den August hinein erstrecken. Werden während dieser Zeit Nester gefunden, unterliegen sie gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) einem strikten Schutz. Dies bedeutet, dass Bauarbeiten in den betroffenen Bereichen nicht fortgeführt werden dürfen, bis die Jungvögel ausgeflogen sind. Im 1. Bauabschnitt des Neubaugebiets Kappmannsgrund 5 liegt ein potenzielles Bruthabitat der Feldlerche. Daher müssen frühzeitige Maßnahme ergriffen werden.

Frühzeitige Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten:

Um sowohl dem Artenschutz gerecht zu werden als auch Verzögerungen beim Bau zu vermeiden, setzt die Stadt Leingarten präventive Maßnahmen um. Dazu gehört die insbesondere die frühzeitige Absicherung der betroffenen Flächen vor Beginn der Brutzeit, indem das Gelände mit Flatterband versehen wird.

1. Vermeidung von Brutansiedlungen: Die Feldlerche bevorzugt ungestörte, offene Flächen. Durch das Anbringen von Flatterband wirkt das Gelände für die Vögel weniger attraktiv, sodass sie sich alternative Brutplätze in naturnahen Bereichen suchen können.

2. Schutz der Vogelart: Indem sichergestellt wird, dass die Feldlerche nicht in einem Gebiet brütet, das später bebaut wird, werden potenzielle Störungen während der Brutzeit vermieden. So wird verhindert, dass Gelege unbeabsichtigt zerstört oder Jungvögel gefährdet werden.

3. Rechtssicherheit und Vermeidung von Baustopps: Sobald ein Feldlerchen-Nest entdeckt wird, gilt ein gesetzlicher Schutz, der Verzögerungen im Bauablauf verursachen kann. Eine frühzeitige Absicherung des Geländes minimiert dieses Risiko und trägt zu einer planungssicheren Umsetzung des Neubauprojekts bei.

Die Anbringung des Flatterbands wird in den nächsten zwei Wochen, noch vor Anbruch der Brutzeit durchgeführt.

Langfristige Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche

Die Vergrämung alleine kann und darf hier natürlich nicht ausreichen. Im Rahmen der Baugebietsplanung wurden neue potenzielle Bruthabitate für die Feldlerche untersucht und auch eine geeignete Fläche im Norden Leingartens gefunden. Diese Fläche wird der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und mit einer speziellen Saat als Brutrevier nutzbar gemacht. Die Umnutzungen in extensiv genutzte Wiesenflächen, auf denen keine intensive Landwirtschaft betrieben wird, stellen Maßnahmen mit hoher ökologischer Wertigkeit dar.

Alle Eingriffe in die Natur im Baugebiet Kappmannsgrund 5 geschehen in Absprache mit den Experten des Büros Wagner und Simon Ingenieure aus Mosbach. Die Stadt wird schon viele Jahre durch das Büro für Umweltplanung begleitet und hilft uns bei den ökologischen Aspekten in Bezug auf das Neubaugebiet.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025

Orte

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