In den nächsten Tagen beginnen Vergrämungsmaßnahmen gegen die Saatkrähen-Population an der Landstraße in Bruchhausen. Ein Falkner wird mit einem speziell ausgebildeten Greifvogel die dortigen Saatkrähen während ihres kommenden Nestbaus stören, damit diese die dortigen Neststandorte verlassen und möglichst außerhalb des Siedlungsgebiets brüten werden. Langfristig sollen so die Vögel aus besiedelten in siedlungsferne Gebiete vergrämt werden.
Aufgrund von Beschwerden von Anwohnern wegen des Lärms und dem Kot der Tiere wurde im Jahr 1999 erstmals von der Verwaltung ein Antrag auf Ausnahme von § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Vergrämung der Krähen gestellt. Diesem wurde damals von der Naturschutzbehörde im Landratsamt nicht stattgegeben, jedoch erfolgte seither eine kontinuierliche Beobachtung und Erfassung der Kolonie durch die Umweltabteilung. Die Anzahl der Nester stieg von damals 35 auf 86 Nester im vergangenen Jahr an. Einem wiederholten Antrag auf Vergrämung wurde nun stattgegeben.
Die unter Artenschutz stehenden Saatkrähen sind Koloniebrüter. Daher sind sie daran zu erkennen, dass mehrere Nester nah beieinander gebaut werden. Bei einzelnen Nestern handelt es sich meist um Rabenkrähen, die weniger problematisch sind. Im Gegensatz zu den Saatkrähen dürften diese zudem gejagt werden.
Beide Krähenarten sind vollständig schwarz. Saatkrähen können jedoch an ihrem grauweißen Schnabel erkannt werden, der bei den Rabenkrähen ebenso schwarz ist.
Auf landwirtschaftlichen Flächen sind sie gemeinsam zu finden und können während der Aussaat große Schäden anrichten.
Damit die geplanten Vergrämungsmaßnahmen erfolgreich sein können und sich die Saatkrähen nicht in andere Siedlungsbereiche verbreiten, bittet der Umweltkoordinator um Meldung, falls Sie an anderer Stelle das Entstehen neuer Nester beobachten sollten.
Sie erreichen ihn unter 07243/101408 oder per Mail an umwelt@ettlingen.de.
Jeder kann im Übrigen selbst etwas gegen eine zunehmende Ansiedlung von Krähen tun: so ist darauf zu achten, dass Müllbehälter für die Vögel nicht offen und leicht zugänglich sind.
Die Vergrämungsmaßnahmen sind beschränkt für die Zeit des Nestbaus. Sobald die ersten Eier sich im Nest befinden, muss sich der Greifvogel wieder zurückziehen.