Der Wald ist ein wertvoller Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und bietet den Menschen gleichzeitig Erholung und Naturerlebnis. Damit alle Waldbesucher diesen Raum gleichermaßen genießen können, ist es wichtig, auf einige Verhaltensregeln zu achten.
1. Hunde im Wald: Auch in unserer Gemeinde gibt es klare Vorgaben, die Hundebesitzer beachten sollten, um die Natur und andere Besucher zu schützen. Gemäß §16 der Polizeiverordnung der Gemeinde müssen Hunde so geführt werden, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann. Im Innenbereich (§§ 30 bis 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Aber auch außerhalb dieser Zonen dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf oder auf andere Weise jederzeit auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Besondere Vorsicht ist auch im Wald geboten. Hunde sind auch hier immer unter Kontrolle zu halten, um Wildtiere nicht zu stören oder in Gefahr zu bringen. In der Brut- und Setzzeit (März bis Juli) ist besonders große Rücksicht geboten. Es wäre wünschenswert, wenn Hunde besonders während dieser Zeit stets an der Leine gehalten werden.
2. Reiten im Wald: Das Reiten im Wald ist gemäß §37 Landeswaldgesetz nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen und Sport- sowie Lehrpfaden. Für das Reiten geeignete Wege im Gemeindewald sind die befestigten Waldwege. Indem sich Reiter daran halten, schützen sie den Waldboden und empfindliche Pflanzenbestände. Das unerlaubte Verlassen der Wege kann auch den Lebensraum von Wildtieren stören, insbesondere während der Brut- und Setzzeit.
3. Müllentsorgung: Müll hat im Wald nichts zu suchen! Der Wald ist ein schützenswertes Naturgebiet, und Müll beeinträchtigt nicht nur das Landschaftsbild, sondern gefährdet auch Tiere und Pflanzen. Bitte nehmen Sie Ihren Abfall immer mit nach Hause oder entsorgen Sie ihn in den dafür vorgesehenen Mülleimern. Achten Sie darauf, dass auch Zigarettenstummel, Glasflaschen oder Plastikverpackungen nicht zurückgelassen werden – sie können noch jahrelang die Umwelt belasten. Wilden Müll können Sie über die „MÜLLweg!“-App oder direkt bei der Verwaltung der Gemeinde melden.
Der Wald ist ein gemeinschaftlicher Raum, der für alle zugänglich ist. Indem wir uns an die Verhaltensregeln halten, schützen wir ihn und tragen dazu bei, dass er auch für kommende Generationen ein Ort der Ruhe und Erholung bleibt. Achten Sie daher stets auf die Natur und handeln Sie verantwortungsbewusst.
Bleiben Sie respektvoll und genießen Sie Ihren Aufenthalt im Wald!
Für Fragen und Hinweise wenden Sie sich an Ramona Kuhnle, Sachbearbeiterin für Naturschutz unter Tel.: 07044 9363-410 oder per E-Mail an kuhnle@weissach.de