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Verhaltensregeln in der Narrenzunft Aichhalden e. V.

Liebe Närrinnen und Narren, es ist uns ein Anliegen, nochmals zu verdeutlichen, dass uns folgende Punkte sehr wichtig sind: Wir legen viel Wert...

Liebe Närrinnen und Narren,

es ist uns ein Anliegen, nochmals zu verdeutlichen, dass uns folgende Punkte sehr wichtig sind:

Wir legen viel Wert auf den altbekannten Spruch „Fasnetszeit - Jedem zur Freud und keinem zum Leid“. Es dürfte klar sein, was man hieraus alles ableiten kann.

Außerdem weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf das Jugendschutzgesetz hin und werden dies an unseren Veranstaltungen einhalten und durch Kontrollen überwachen. Wir bitten auch Eltern und Angehörige, ein Auge auf ihre Kinder zu haben, denn wir als Veranstalter haben keinen Einfluss darauf, wenn minderjährige Personen bereits angetrunken zu unserer Veranstaltung kommen. Wir können erst vor Ort reagieren.

Des Weiteren gelten für Kleidlesträger - und somit Vertreter der Narrenzunft Aichhalden e. V. - folgende Regeln und wir erwarten, dass diese auch befolgt werden:

Kleiderordnung der Hexe:

Hexenmaske, Hexenkittel, Rock, Schürze, Spitzenhose, grüne Handschuhe, grüne Socken, Strohschuhe oder schwarze Halbschuhe, Besen oder Strohtasche (bei Straßenveranstaltungen – nicht bei reinen Hallenveranstaltungen)

Kleiderordnung des Sauhirt:

Maske mit Haube, Fuchsschwanz, Wamst, weiße Bluse, Lederhose, rote Socken, rote Handschuhe, braune Schuhe, ein Korb, Gschell mit Tasche, wenn gewollt, eine Saublater

Kleiderordnung des Weißnarr/Hansel:

Maske mit Haube und Fuchsschwanz, weißer Hansel-Anzug (bestehend aus Kittel und Hose), weiße Handschuhe, weiße Socken, schwarze Schuhe, Hansel-Krause, Gschell, Brezelstecken, karierte Schleife, zwei Taschentücher an der rechten Jackenseite

Was der Narr noch wissen muss:

  • Grundregel: Jedem zur Freud und niemandem zum Leid
  • Jede Hexe, jeder Sauhirt und jeder Hansel auf der Straße muss als Mitglied bei der Narrenzunft Aichhalden angemeldet sein! Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.
  • Die Pflicht eines jeden Narr im Kleid ist es, den Umzug von Anfang bis zum Schluss mitzulaufen, es sei denn, dass ein außerordentlicher Grund vor oder während des Umzugs eintritt, der die Teilnahme nur erschwert oder gar nicht möglich macht (plötzliche Krankheit, spontane Verletzung, bei Eltern: Unwohlsein der Kinder, etc.)
  • Der Narr muss während des Umzugs bzw. Auftrittes unerkannt bleiben.
  • Der Umzug beginnt am Aufstellungsplatz und wird geschlossen und in Gemeinsamkeit zu Ende geführt.
  • Jedes Mitglied hat sich, sobald es im Häs auftritt, so zu verhalten, dass weder andere Personen noch das Ansehen der Zunft zu Schaden gelangen. Insbesondere wird hier vor übermäßigem Alkoholgenuss gewarnt
  • Auswärtsveranstaltungen, bei denen die Narrenzunft Aichhalden e. V. nicht teilnimmt, dürfen nur in Absprache mit dem Zunftpräsidenten, dem Stellvertreter, dem Gildemeister oder dessen Stellvertreter besucht werden! Abgesehen von nicht bestehendem Versicherungsschutz ist eine unerlaubte Teilnahme vereinsschädlich und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Vorstandschaft, Elferräte, Gildeausschuss und FZ-Vertreter

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Aichhalder Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Aichhalden
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Ausgabe 09/2025
Aichhalder Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Aichhalden
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Ausgabe 08/2025
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