Grundstücksbeschreibung
Grundstücke: Flst. Nr. 178 (1.694 m²), Flst. Nr. 183 (705 m²) gesamt 2.399 m²
Eigentümer: Stadt Neubulach
Lage: Ahnengartenweg, Neubulach
Baulasten: keine
Die beiden Grundstücke werden nur als Gesamtfläche veräußert. Sie liegen sehr zentral und die Entfernung zum Stadtkern beträgt ca. 260 m. Zudem liegt gleich gegenüber die Bushaltestelle Raiba, so dass eine gute Anbindung an den ÖPNV besteht.
Bebauung/Nutzung
Die Bebauung der Grundstücke muss in Geschosswohnungsbau erfolgen. Im Rahmen der baulichen Umsetzung ist die Herstellung von Pkw-Stellplätzen nach folgendem Schlüssel sicherzustellen: Für Wohneinheiten mit einer Wohnfläche bis 60 m² ist mindestens 1 Stellplatz nachzuweisen. Für Wohneinheiten über 60 m² sind mindestens 2 Stellplätze herzustellen. Die Bereitstellung von Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsbau wäre wünschenswert.
Kriterien für die Vergabe
Der Verkauf erfolgt freibleibend gegen Gebot.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die fristgerecht eingegangenen Angebote nichtöffentlich ausgewertet. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt nichtöffentlich im Gemeinderat. Im Anschluss wird den Bewerbern schriftlich die Entscheidung mitgeteilt.
Kaufpreiserwartung
Die Kaufpreiserwartung der Stadt Neubulach beträgt 300,00 €/m². In diesem Preis pro m² sind die Erschließungs- und Entwicklungskosten (Anschluss- und Erschließungsbeitrag nach KAG) enthalten. Nicht enthalten sind Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten für die Versorgung mit Wasser, Energie und Telekommunikation. Diese und alle mit der Realisierung des Bauvorhabens verbundenen mittelbaren und unmittelbaren Erschließungs- und Entwicklungskosten trägt der Käufer.
Gebote unter der Kaufpreiserwartung der Stadt Neubulach werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Teilnahmevoraussetzungen
Das Verfahren richtet sich an Bauträger, Investoren, Architekten, Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Investoren sowie an gewerbliche und private Bauherren. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der sich Bewerbende wirtschaftlich in der Lage ist, die beiden Grundstücke zu erwerben und zu bebauen.
Grundstücksverkauf und allgemeine Erläuterungen
Spätestens nach 12 Monaten der Grundstücksvergabe durch den Gemeinderat ist der notarielle Kaufvertrag abzuschließen. Die mit dem Abschluss des Kaufvertrages entstehenden Kosten (Grundbuch- und Notarkosten, Grunderwerbsteuer) sind ausschließlich vom Käufer zu tragen.
Zudem verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Neubulach
Für den Fall der Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen wird ein Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht der Stadt Neubulach für das unbebaute Grundstück begründet, welches durch eine Vormerkung im Grundbuch abzusichern ist. Bei der Ausübung des Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht gilt als Wiederkaufspreis der zuvor vertraglich festgesetzte Verkaufspreis für die Grundstücke abzüglich ggf. für die Stadt durch den Wiederverkauf anfallender Grunderwerbssteuer und Notarkosten.
Abgabe Angebot
Ein Kaufangebot senden Sie bitte bis zum 30.09.2026 an die Stadtverwaltung Neubulach, Amt für Bau und Technik, Marktplatz 3, 75387 Neubulach in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Kaufangebot Ahnengartenweg“.
Dem Kaufangebot sind folgende Unterlagen beizufügen:
Alle anfallenden Kosten für das Kaufangebot sind in voller Höhe vom Bewerber zu tragen.
Alle Angaben in dieser Ausschreibung wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Der Gemeinderat der Stadt Neubulach behält sich die Entscheidung über den Verkauf der beiden Grundstücke vor. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten und nicht um Verfahren nach der VOB oder VOL. Durch die Abgabe eines Angebotes entstehen keine Ansprüche auf einen Abschluss eines Kaufvertrages oder andere Ansprüche an die Stadt Neubulach. Die Stadt Neubulach kann die Vergabebedingungen an geänderte Umstände anpassen und entscheiden. Alle mit der Abgabe eines Kaufangebotes verbundenen Kosten trägt der Bewerbende.
Kontakt
Stadtverwaltung Neubulach
Amt für Bau und Technik
Bauamtsleiter Herr Gerhard Schlecht
Telefon: 07053 96 95 30
E-Mail: schlecht@neubulach.de
