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Verkauf eines John Deere Ackerschleppers 6600

Die Gemeinde Wiesenbach beabsichtigt, ihren John Deere Ackerschlepper Typ 6600 im Wege eines Verkaufs gegen Höchstgebot zu veräußern. Der Ackerschlepper...

Die Gemeinde Wiesenbach beabsichtigt, ihren John Deere Ackerschlepper Typ 6600 im Wege eines Verkaufs gegen Höchstgebot zu veräußern.

Der Ackerschlepper wurde im Jahr 1995 gebaut und befindet sich seit 2003 im Eigentum der Gemeinde Wiesenbach. Die aktuellen Betriebsstunden belaufen sich auf ca. 7.900 Betriebsstunden.

Zum Verkaufsumfang gehören außerdem:

  • Frontlader (Baujahr 2016)
  • Palettengabel
  • Schaufel

Das Fahrzeug weist alters- und gebrauchsbedingte Mängel auf, insbesondere:

  • geringe Leckage an einem Zylinder der hinteren Ackerschiene
  • Feuchtigkeit/Wasseranteile im Motorbereich
  • undichte Lenkung
  • defekte Gasdruckfedern an Dach und Frontscheibe
  • Hydraulikpumpe mit verminderter Druckleistung
  • Armaturenanzeige nur teilweise funktionsfähig
  • undichte Kupplungen am Frontlader
  • Kupplung verschlissen bzw. nachstellbedürftig

Der Mindestverkaufspreis beträgt 17.000 Euro.

Schriftliche Angebote können bis spätestens
09.06.2026, 12:00 Uhr,
in einem verschlossenen Umschlag beifolgender Adresse eingereicht werden:

Gemeindeverwaltung Wiesenbach
Haupt- und Bauamt
Hauptstraße 26
69257 Wiesenbach

Der Umschlag ist mit dem Hinweis
„Gebot John Deere 6600“
zu kennzeichnen.

Der Zuschlag erfolgt grundsätzlich an den Höchstbietenden. Die Gemeinde Wiesenbach behält sich jedoch vor, den Zuschlag nicht zu erteilen oder das Verkaufsverfahren jederzeit aufzuheben.

Eine Besichtigung des Fahrzeugs ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt: 06223 / 9502-0 oder Bauamt@wiesenbach-online.de

Weitere Bilder finden Sie unter: www.wiesenbach-online.de

Haftungsausschluss:
Der Verkauf erfolgt gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung und sonstiger Gewährleistung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel oder ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.

Erscheinung
Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinden Bammental, Wiesenbach und Gaiberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
von Gemeinde Wiesenbach
26.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Bammental
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Wiesenbach
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