In den Bauplatz-Richtlinien der Gemeinde ist festgelegt, dass jährlich im März und September eines Kalenderjahres gemeindliche Bauplätze veräußert werden.
An jedem Termin stehen jeweils 7 Bauplätze zum Verkauf; mindestens einer davon muss im Erbbaurecht erworben werden. Es gelten die Vergabe-Richtlinien der Gemeinde, die auf unserer Homepage unter „Ortsrecht 8, Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Bauplätze“ zu finden sind.
Die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses des Gemeinderats (Verwaltungsausschuss), an dem die Vergabe vorgenommen wird, findet voraussichtlich am 24.09.2025 statt.
Bewerbungen für die noch zur Verfügung stehenden Bauplätze der Gemeinde können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Hierfür genügt eine formlose E-Mail an: kkoch@kusterdingen.de (Tel.: 07071/1308-14), mit dem Inhalt, dass man sich für einen Bauplatz der Gemeinde interessiert und sich hierfür bewerben will. Der Interessent erhält anschließend ein Bewerbungsformular zugeschickt, das dieser wieder ausgefüllt zurücksenden muss. Auch wer sich bisher schon einmal beworben hat, muss sich für jede Vergaberunde neu bewerben.
Die Bewerber erhalten auf Wunsch gern die noch zur Verfügung stehenden Bauplätze per E-Mail zugeschickt. Es stehen nur noch Doppel- bzw. Reihenhausbauplätze zur Verfügung.
Gehen mehr Bewerbungen ein, als Bauplätze zu vergeben sind, wird gemäß den Vergabe-Richtlinien eine Rangfolge gebildet. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Spätester Abgabetermin für die Bewerbung: 7. September 2025. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der zeitliche Eingang der Bewerbungen spielt keine Rolle.