Aus den Rathäusern

Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet „Linkenbrunnen III“

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Linkenbrunnen III“ in Oedheim sind in vollem Gange und dauern voraussichtlich noch bis zum 2. Quartal 2025...

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Linkenbrunnen III“ in Oedheim sind in vollem Gange und dauern voraussichtlich noch bis zum 2. Quartal 2025 an. Die Gemeinde Oedheim schreibt 18 Bauplätze zum Verkauf aus. Am Ende dieses Artikels finden Sie den Übersichtslageplan des Baugebiets „Linkenbrunnen III“. Die farbig markierten Flurstücke sind die zum Verkauf stehende Bauplätze.

Vergabe des Baugrundstückes:

Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen um einen Bauplatz.

Eine Bewerbung gilt als eingegangen:

  • per E-Mail: Datum und Uhrzeit der E-Mail
  • per Post: Tag des Posteingangs im Rathaus, fingiert auf 9.00 Uhr an diesem Tag
  • persönliche Abgabe: Datum und Uhrzeit der Abgabe

Den Zuschlag für einen Bauplatz erhält, wer zuerst den Bewerbungsbogen für das jeweilige Baugrundstück abgibt.

Der Bewerbungsbogen ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Den Bewerbungsbogen und die Informationsmappen zu den einzelnen Flurstücken können auf unserer Internetseite unter „Rathaus & Service“ – Planen & Bauen – Bauplätze von der Gemeinde“ oder im Rathaus, Fachbereich III, bei Frau Neuer angefordert werden.

Eine Teilnahme am Verfahren ist ausgeschlossen, sofern Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht volljährig bzw. nicht geschäftsfähig sind.

Kaufpreis:

Der Kaufpreis beträgt für einen Einfamilienhaus- bzw. Doppelhaus-Bauplatz 480,00 € pro Quadratmeter.

Weitere Informationen:

Der/die Erwerber/in verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Oedheim innerhalb von 3 Jahren, nach Abschluss der Erschließungsarbeiten, auf dem Bauplatz entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes „Linkenbrunnen III“ mit dem Bau eines Wohngebäudes zu beginnen und innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren das Wohngebäude bezugsfertig zu haben. Über den Abschluss der Erschließungsarbeiten erhalten alle Eigentümer eine Mitteilung von der Gemeinde.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Oedheim keine Anfragen über die Realisierbarkeit Ihres Bauvorhabens im Zuge der Vergabe der Bauplätze treffen kann. Ziehen Sie im Zweifel eine fachkundige Person zurate. Kosten werden hierfür im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Neuer, Fachbereich III, Telefon 07136/278-64 oder per E-Mail julia.neuer@oedheim.de zur Verfügung.

Datenschutz:

Ihre Daten werden bei einer Teilnahme am Bauplatzvergabeverfahren gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung von uns verarbeitet und gespeichert. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise bzgl. der Vergabe eines Bauplatzes der Gemeinde Oedheim, die Sie mit Anforderung der Bewerbungsunterlagen erhalten.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2024
von Bürgermeisteramt Oedheim
11.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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