Gemeinde Erdmannhausen
71729 Erdmannhausen
Aus den Rathäusern

Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen 2024

Im Baugebiet „Ellenberg III“ veräußert die Gemeinde Erdmannhausen folgende Baugrundstücke: Nr. 1 Flst. Nr. 6121, Eichenweg PLATZHALTER...
Bauplatz Flst. 6144
Bauplatz Flst. 6144Foto: Gemeinde

Im Baugebiet „Ellenberg III“ veräußert die Gemeinde Erdmannhausen folgende Baugrundstücke:

Nr. 1 Flst. Nr. 6121, Eichenweg

PLATZHALTER FÜR LAGEPLAN NR. 1

Gesamtfläche: 536 m2

Kaufpreis: 750,00 EUR je m2, insgesamt somit 402.000 EUR.

Nr. 2 Flst. Nr. 6144, Hermann-Pfähler-Straße

PLATZHALTER FÜR LAGEPLAN NR. 2

Gesamtfläche: 660 m2

Kaufpreis: 750,00 EUR je m2, insgesamt somit 495.000 EUR.

Die Grundstücke sind sofort bebaubar.

Es erwartet Sie eine schöne Wohnlage mit herrlicher Aussicht, viel Grün und doch auch kurzen Wegen zur Astrid-Lindgren-Schule, den Kindertagesstätten der Gemeinde Erdmannhausen und dem Ortskern mit Einkaufsmöglichkeiten sowie Geschäfts- und Dienstleistungsbetrieben. Weiterführende Schulen befinden sich in der Nachbarstadt Marbach am Neckar. Erdmannhausen ist an die S-Bahn (S4 Backnang – Marbach – Stuttgart) angeschlossen. Der Bahnhof ist vom Baugebiet „Ellenberg III“ gut zu Fuß erreichbar. Vielseitige Angebote der örtlichen Vereine, kulturelle Veranstaltungen in der Reihe „Kultur in der Provinz“, zahlreiche Sportanlagen und insbesondere auch die Lage im Bereich der Naherholungsgebiete im Raum Marbach und im Bottwartal machen Erdmannhausen zu einer attraktiven Wohngemeinde.

In dem Kaufpreis sind die Erschließungs- und Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für die öffentliche Erschließung enthalten.

Bei der mit „Retention“ bezeichneten Teilfläche des Grundstücks handelt es sich um eine private Grünfläche, die auch der Ableitung des unverschmutzten Regenwassers dient. Die Anlagen sind so zu unterhalten, dass der Wasserabfluss dauerhaft gewährleistet ist.

Bebauungsverpflichtung

Auf den von der Gemeinde Erdmannhausen veräußerten Baugrundstücken soll baldmöglichst Wohnraum entstehen. In den Kaufvertrag wird daher eine Bebauungsverpflichtung aufgenommen. Danach ist mit der Bebauung des erworbenen Grundstücks innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen. Das Bauvorhaben ist innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages fertig zu stellen.

Das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Wohnen & Bauen unter der Kategorie Bauplätze.

Ablauf der Vergabe
Damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können, bitten wir Sie, Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 01. Dezember 2024, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen (gerne auch per E-Mail).
Eine Zu- oder Absage werden Sie voraussichtlich Mitte Januar 2025 erhalten.
Daher bitten wir Sie von Anfragen bezüglich dem Stand der Vergabe abzusehen.
Der Kaufvertrag wird dann voraussichtlich im Januar/Februar 2025 abgeschlossen.

Informationen zum gültigen Bebauungsplan finden Sie auf unserer Homepage.
Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte können Sie sich an Frau Massidda wenden.

(E-Mail: g.massidda@erdmannhausen.de).

Bauplatz Flst. 6121
Bauplatz Flst. 6121.Foto: Gemeinde
Erscheinung
Mitteilungsblatt Erdmannhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024

Orte

Erdmannhausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Erdmannhausen
18.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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