Gemeinderat

Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen 2025: Innerer Weilersbach/Hofstatt

Neubaugebiet „Hofstatt“ Die Gemeinde Dußlingen hat im Jahr 2020 das Neubaugebiet „Hofstatt“ erschlossen. In diesem Bereich sind zwei Grundstücke...

Neubaugebiet „Hofstatt“

Die Gemeinde Dußlingen hat im Jahr 2020 das Neubaugebiet „Hofstatt“ erschlossen. In diesem Bereich sind zwei Grundstücke mit einer Größe von 398,0 m² und 500,0 m² zu verkaufen. Der Verkaufspreis beträgt 495,00 €/m².

Neubaugebiet „Innerer Weilersbach“

Die Erschließung des Neubaugebiets „Innerer Weilersbach“ ist abgeschlossen. Entsprechend dem Bebauungsplan sind dort 23 Bauplätze zwischen 274,0 m² und 839,0 m² entstanden.

Nach Abschluss der ersten Vergaberunde können, entsprechend der Richtlinie für die Abgabe gemeindeeigener Bauplätze an Bauplatzbewerber, weiterhin 8 Bauplätze mit einer Größe von 274,0 m² bis 923,0 m² verkauft werden. Der Gemeinderat hat den Verkaufspreis bei einem Nutzungsfaktor von 1,25 auf 495,00 €/m² festgelegt.

Weitere Bauplätze werden zum Zweck des Mietwohnungsbaus/Geschosswohnungsbaus zum Verkauf bereitgestellt. Die geplante Bebauung ist bereits im Rahmen der Bewerbung zu benennen. Der Verkaufspreis wurde durch den Gemeinderat bei einem Nutzungsfaktor von 1,5 auf 510,00 €/m² festgelegt.

In welcher Weise die Grundstücke bebaut werden dürfen, kann in den Bebauungsplänen des jeweiligen Gebiets unter folgendem Link eingesehen werden: www.dusslingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Wohnen-Bauen/Bebauungspläne.

Die Kinderermäßigungen werden entsprechend der Richtlinie für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen der Gemeinde Dußlingen gewährt.

Bauplatzinteressenten die sich für das Grundstück im Neubaugebiet „Hofstatt“ oder Grundstücke im Neubaugebiet „Innerer Weilersbach“ interessieren, können sich bis spätestens 15.07.2025 beim Bürgermeisteramt Dußlingen, Stefanie Rieker, E-Mail SRieker@Dusslingen.de, mit dem auf Seite XXX beigefügten Bewerbungsbogen bewerben. Später eingehende Bewerbungen können in der ersten Vergaberunde nicht berücksichtigt werden.

Nachdem davon auszugehen ist, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Bauplätze deutlich übersteigen wird, erfolgt die Bauplatzvergabe durch den Gemeinderat auf der Grundlage der Richtlinie für die Abgabe gemeindeeigener Bauplätze der Gemeinde Dußlingen. Diese kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.dusslingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Wohnen-Bauen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Dußlingen
29.05.2025
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