Die Gemeinde Flein veräußert im Baugebiet ”Leimengrubenäcker II” folgende Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser:
Lage und Größe der Grundstücke ergeben sich aus dem abgedruckten Verkaufsplan.
Angaben zur Bebaubarkeit der Grundstücke ergeben sich aus dem geltenden Bebauungsplan „Leimengrubenäcker II“ (https://www.flein.de/leben-wohnen/bauen-werte/bebauungsplaene). Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit der Grundstücke er-halten Sie beim Bauamt der Gemeindeverwaltung, Frau Annika Gärtner, Rathaus, Zimmer 1.20, Tel.: 07131 5007-42, Mail: annika.gaertner@flein.de.
Für den Verkauf der Wohnbauplätze gelten die vom Gemeinderat am 21. März und 16. Mai 2024 beschlossenen und im Anschluss veröffentlichten Vergaberichtlinien sowie u.a. folgende Verkaufsbedingungen:
1. Der Verkaufspreis beträgt 750,00 EUR/m². Darin sind die anteiligen Kosten für die Vermessung, die Erschließungsanlagen im Baugebiet, die satzungsgemäßen Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge sowie die Kosten für die Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bereits enthalten.
2. Die Gemeinde gewährt Familien mit Kindern einen Rabatt von 5.000 EUR je Kind unter 18 Jahren. Dieser Zuschuss wird mit den Grunderwerbskosten bei Vertragsabschluss verrechnet. Werden innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss weitere Kinder geboren, wird ebenfalls je Kind ein Rabatt von 5.000 EUR gewährt.
3. Die Bauplätze müssen innerhalb von 4 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut und anschließend mindestens 5 Jahre selbst bewohnt werden.
4. Die Bauplätze werden bevorzugt an Bewerber mit örtlichem Bezug (=Einheimischenmodell) vergeben nach einem Punktekatalog mit Ortsbezugs- und Sozialkriterien (zweistufiges Verfahren über die Plattform BAUPILOT).
5. Gewerbliche Unternehmen, die Baugrundstücke zur Weiterveräußerung erwerben wollen, kommen als Käufer der genannten Grundstücke nicht in Frage.
Bewerbungen sind möglich im Zeitraum 20. Juni bis 31. Juli 2024.
Nachweise und geforderte Unterlagen zur Bewerbung müssen der Gemeinde Flein spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Bewerbungsschluss – bis spätestens 14. August 2024 – vorliegen (Uploadfrist/Einreichungsfrist).
Das zweiteilige Bewerbungsverfahren ist in den Vergaberichtlinien näher beschrieben. Danach sind Bewerbungen innerhalb der genannten Frist bevorzugt digital über die Plattform BAUPILOT einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bewerbung schriftlich bei der Gemeinde Flein persönlich abzugeben oder ihr per Einschreiben mit dem Vermerk „Bewerbung Wohnbauplatz“ zuzusenden. Die notwendigen Bewerbungsformulare hierfür können bei der Gemeindeverwaltung Flein, Kellergasse 1, 74223 Flein abgeholt bzw. angefordert werden.
Nähere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie beim Liegenschaftsamt der Gemeindeverwaltung, Frau Susanne Katz (persönlich erreichbar Mo, Mi-Fr von 8.00 bis 12.30 Uhr), Rathaus, Zimmer 1.19, Tel.: 07131 5007-46, E-Mail: susanne.katz@flein.de.
gez.
Alexander Krüger
Bürgermeister
Vergaberichtlinien
für gemeindeeigene Wohnbauplätze
der Gemeinde Flein
(Beschluss des Gemeinderats vom 21. März / 16. Mai 2024)
Präambel
Zugangsvoraussetzungen / Antragsberechtigte
Alle Bewerber müssen die Gemeinde Flein auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Formular zur Grundbucheinsicht bevollmächtigen. Liegt der Gemeinde das vorgenannte Formular bis zum Ende der Bewerbungsfrist von Bewerber und Mitbewerber nicht vor, so gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
6. Ausschluss von Bewerbern
Juristische Personen sind von der Vergabe ausgeschlossen.
2. Bewerbungsform
3. Punktevergabe
Beispiel:
Der Bewerber wohnt seit 3 Jahren mit seinem Hauptwohnsitz in der Kommune. Sein Mitbewerber seit 4 Jahren. Bitte bei der Antwortauswahl die Angabe “Seit 4 Jahren” (Antwort des Mitbewerbers) wählen.
4. Eine Kumulation der Punkte von zwei Antragstellern erfolgt nur in den in den Vergabekriterien genannten Fällen.
5. Für Bauherrengemeinschaften zur gemeinsamen Bebauung von Doppelhausgrundstücken gilt zusätzlich Ziffer 8.3 dieser Vergaberichtlinie.
4. Vergabeverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke an die Antragsteller (Bewerber) erfolgt in einem zweiteiligen Verfahren. Im ersten Teil des Verfahrens können sich alle Interessenten zunächst auf das Baugebiet bewerben (Bewerbungsphase). Im zweiten Teil erfolgt die Auswahl der Grundstücke durch die Bewerber, welche aufgrund ihrer erreichten Punktezahl zum Zuge kommen (Prioritätenabfrage). Die einzelnen Prozessschritte sind nachfolgend genauer erläutert.
- Bezeichnung des Baugebiets
- Anzahl der zu vergebenden Plätze
- die Bewerbungsfrist und die Frist für die Vorlage der Nachweise
- Hinweise auf Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Unterlagen zum Baugebiet und zum Vergabeverfahren
im Amtsblatt, auf der gemeindlichen Homepage (www.flein.de) sowie auf der Plattform BAUPILOT (www.baupilot.com/flein) bekannt gegeben.
3. Nachfolgend genannte Unterlagen zum Baugebiet und zur Bewerbungkönnen spätestens ab Bewerbungsstart auf der Homepage (www.flein.de) oder auf BAUPILOT (www.baupilot.com/flein) eingesehen oder zum Download abgerufen werden:
Auf Anfrage können die vorgenannten Dokumente auch zu den regulären Öffnungszeiten bei der Gemeinde Flein, Kellergasse 1, 74223 Flein, Tel. 07131 5007-0, Mailinfo@flein.de eingesehen, abgeholt oder angefordert werden.
5. Grundstücksvergabeprozess
(1) Bewerbungsphase
1.1 Bewerbungen sind innerhalb der veröffentlichten Frist bevorzugt elektronisch über die Plattform BAUPILOT einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bewerbung schriftlich bei der Gemeinde Flein persönlich einzureichen oder ihr per Einschreiben mit dem Vermerk „Bewerbung Wohnbauplatz“ zuzusenden. Das Bewerbungsformular kann hierfür bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.
1.2 Bewerbungen sind nur auf dem speziell dafür vorgesehenen Bewerberfragebogen zulässig. Der Bewerberfragebogen ist wahrheitsgemäß, vollständig und in deutscher Sprache auszufüllen. Bewusst unvollständige und/oder unrichtige Angaben im Bewerberfragebogen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Bewerber und Mitbewerber müssen jeweils einzeln die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben im Bewerberfragebogen versichern und diesen fristgerecht einreichen.
1.3 Bei einer Einreichung über BAUPILOT erfolgt die Bestätigung ausschließlich automatisch per E-Mail durch das Portal. Eine inhaltliche Überprüfung der Bewerbung findet zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Schriftliche Bewerbungen werden per Brief bestätigt.
1.4 Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingehen bzw. nicht fristgerecht über das Portal von BAUPILOT an die Gemeinde übermittelt wurden, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten.
1.5 Der Bewerbung sind die in der Bauplatzvergaberichtlinie geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Die Dokumente müssen der Gemeinde Flein spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Bewerbungsschluss vorliegen (Uploadfrist / Einreichungsfrist). Für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Unterlagen ist der Bewerber selbst verantwortlich.
1.6 Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen zum Ende der Bewerbungsfrist. Unvollständige Unterlagen bzw. Nachweise führen zur Aberkennung der jeweils fehlerhaft benannten Punkte. Liegen jedoch die Finanzierungsbestätigung sowie die Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt nicht bis zum Fristablauf vor, so gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
(2) Auswertung und Rangliste
2.1 Nach Fristablauf wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen, zulässigen und vollständigen Bewerbungen anhand der Vergabekriterien nach Ziffer 6 aus. Die Abwicklung der Bewerbungen erfolgt über die Plattform BAUPILOT.com. Alle eingehenden elektronischen und schriftlichen (analogen) Bewerbungen werden seitens der Verwaltung berücksichtigt.
2.2 Entsprechend der Auswertung der Bewerbungen wird die Rangliste erstellt. Maßgebend für die Platzziffer auf der Rangliste ist die Höhe der erreichten Punktzahl der jeweiligen Bewerbung. Je höher die Punktzahl, desto höher die Platzziffer in der Rangliste. Der Antragsteller mit der höchsten Punktezahl erhält das Erstauswahlrecht.
2.3 Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet letztlich das Los über die Rangfolge dieser Bewerbungen auf der Rangliste.
2.4 Für Bauherrengemeinschaften zur gemeinsamen Bebauung von Doppelhausgrundstücken gilt zusätzlich Ziffer 8.3 dieser Vergaberichtlinie.
(3) Prioritätenabfrage
3.1 Es werden ausgehend von Platz 1 der Rangliste so viele Antragsteller aufgefordert, Ihre Prioritäten abzugeben, wie Bauplätze zur Verfügung stehen. Die betreffenden Antragsteller werden aufgefordert die Auswahl Ihrer Prioritäten innerhalb einer von der Kommune gesetzten Abgabefrist abzugeben. Für Bauherrengemeinschaften zur gemeinsamen Bebauung von Doppelhausgrundstücken gilt zusätzlich Ziffer 8.4 dieser Vergaberichtlinie.
3.2 Der Antragsteller der erstplatzierten Bewerbung kann eine Priorität abgeben, der Antragsteller der zweitplatzierten Bewerbung kann zwei Prioritäten abgeben u. s. w. Somit ist gewährleistet, dass allen Antragstellern mit Ihrer Bewerbung genügend Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um ein Grundstück zugeteilt bekommen zu können.
Erklärungsbeispiel zur Priorisierung der Bauplätze:
Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Scoring) kann eine Priorität für einen Bauplatz festlegen. Dieser wird ihm dann zugeteilt, da zu diesem Zeitpunkt noch alle Bauplätze der Stadt verfügbar sind. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann zwei Prioritäten festlegen. Sollte seine erste Priorität bereits vom vorrangigen Bewerber belegt sein, ist mit der möglichen Abgabe seiner zweiten Priorität sichergestellt, dass ihm ein Bauplatz zugewiesen werden kann. Jede weitere Stufe in der Rangliste, der zum Zuge kommenden Bewerber, ist folglich mit der Abgabe einer zusätzlichen Priorität verbunden.
3.3 Sollten Antragsteller einer Bewerbung die Anzahl der ihnen gewährten Prioritäten nicht ausschöpfen, gehen diese das Risiko ein, kein Grundstück zugeteilt bekommen zu können. Erfolgt seitens der Antragsteller einer Bewerbung innerhalb der angegebenen Frist keine Prioritätenabgabe, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
(4) Zuteilungsphase
4.1 Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Antragsteller über das Ergebnis der Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert und die verbindliche Kaufabsicht abgefragt. Erfolgt innerhalb einer dafür gesetzten Frist keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
4.2 Im Anschluss an die Zuteilung vereinbart die Kommune mit den Antragstellern der eingereichten Bewerbungen, denen ein Grundstück im Verfahren zugeteilt werden konnte, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge. Findet der Beurkundungstermin zum Abschluss eines Kaufvertrags aus Gründen, die der Antragsteller zu vertreten hat, innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Zuteilungsentscheidung nicht statt, so verfällt die verbindliche Zuteilungszusage.
4.3 Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zwischen der Vergabeentscheidung und dem Abschluss des Kaufvertrags bleiben unberücksichtigt und berühren die Zuteilung nicht. Die gilt nicht für den Fall der Trennung von Ehepaaren, Lebenspartnerschaften und Paaren, die sich gemeinschaftlich beworben und nur aufgrund dessen einen Bauplatz zugeteilt bekommen haben und die Punktzahl mit dem verbliebenen Bewerber ohne Punkte des Partners nicht trotzdem für eine Zuteilung reicht. Für diesen Fall ist die Gemeinde berechtigt, die Zuteilung aufzuheben und den Platz an Nachrücker zu vergeben. Für Bauherrengemeinschaften zur gemeinsamen Bebauung von Doppelhausgrundstücken gilt zusätzlich Ziffer 8.5 dieser Vergaberichtlinie.
(5) Nachrückverfahren
5.1 Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Grundstücke zur Vergabe zur Verfügung stehen, werden alle Antragsteller, die ihre Prioritäten noch nicht abgeben durften (Nachrücker), in eine Nachrückerliste aufgenommen.
5.2 Fallen während der Zuteilungsphase ein oder mehrere Bewerbungen aus, wird mit den frei gewordenen Grundstücken ein zweiter Durchgang gestartet. Hierbei werden entsprechend der Rangfolge auf der Nachrückerliste so viele Bewerbungen berücksichtigt, wie Grundstücke zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Die Abwicklung erfolgt wie bereits ab der Prioritätenabfrage beschrieben.
5.3 Dieser Prozessschritt wird so lange wiederholt, bis alle Grundstücke vergeben sind, bzw. bis keine nachrückenden Bewerbungen mehr auf der Liste vorhanden sind. Können auch nach Abwicklung des Nachrückverfahrens Baugrundstücke nicht zugeteilt werden, kann eine weitere Ausschreibung erfolgen.
5.4 Während des Nachrückverfahrens werden keine neuen Bewerbungen in das Verfahren aufgenommen.
6. Vergabekriterien
Die Vergabekriterien sowie die Verteilung von Punkten für die Erstellung der Rangliste nach Ziffer 3 und 5.2 ergeben sich aus der Anlage zu diesen Vergaberichtlinien.
7. Besondere Vertragsbestimmungen, Sicherung des Vergabezwecks
Der zwischen der Gemeinde Flein und den zum Zuge gekommenen Bauplatzbewerbern geschlossene Vertrag wird zur Sicherung des Förderzwecks folgende Regelungen umfassen:
(1) Bauverpflichtung
Innerhalb von vier Jahren nach Kaufvertragsabschluss muss ein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt worden sein.
(2) Veräußerungsbeschränkung
Der Bauplatz darf weder ganz noch teilweise weiter veräußert oder anderweitig übertragen werden, ohne dass auf diesem ein bezugsfertiges Wohngebäude errichtet worden ist.
(3) Eigennutzungsverpflichtung
Der Erwerber ist verpflichtet, das zu errichtende Gebäude nach bezugsfertiger Erstellung als Hauptwohnsitz für die Mindestdauer von fünf Jahren selbst zu beziehen und persönlich zu nutzen (Wohnverpflichtung).
Der Erwerber verpflichtet sich außerdem dazu, das ihm zugeteilte Baugrundstück während der Dauer dieser Wohnverpflichtung nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde Flein entgeltlich an einen Dritten zu veräußern. Die schriftliche Zustimmung der Gemeinde Flein ist auch für den Fall eines Grundstückstauschs, der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter sowie für die Belastung des Baugrundstücks mit einem Erbbaurecht einzuholen (Veräußerungs-/Belastungsbeschränkung).
(4) Wiederkaufsrecht /Vertragsstrafe
Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung bzw. der Veräußerungsbeschränkung steht der Gemeinde Flein ein Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zu. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Das Wiederkaufsrecht wird durch Eintragung einer entsprechenden Vormerkung im Grundbuch abgesichert.
Ist das Grundstück im Fall eines Rückübertragungsanspruches (Wiederkaufsrecht) bereits bebaut, so kann die Gemeinde Flein anstelle der Rückübertragung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Gesamtkaufpreises verlangen.
8. Besondere Bestimmungen
„Doppelhausgrundstücke für Bauherrengemeinschaften“
9. Schlussbestimmungen
(1) Der Gemeinderat behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall Ausnahmen und Abweichungen von diesen Vergaberichtlinien zuzulassen, wenn diese aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen oder im gemeindlichen Interesse gerechtfertigt sind.
(2) Genderhinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung verschiedener Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen in dieser Vergaberichtlinie (einschließlich Anlagen) beziehen sich sowohl auf männliche wie weibliche und diverse Personen und Sprachformen und sind stets mit dem Zusatz „(m/w/d)“ zu verstehen.
(3) BAUPILOT ist ein kommunaler Dienstleister, welcher die Kommunen bei der Vergabe von Flächen und Grundstücken technisch und digital unterstützt. Als Auftragsdatenverarbeiter ist BAUPILOT weisungsgebunden an die Vorgaben der Gemeinde Flein und trifft keine eigenständigen Entscheidungen. Ebenso übernimmt BAUPILOT keine der Kommune hoheitlich obliegenden Aufgaben.
Dies gilt insbesondere auch für die von der Kommune hier ausgeführten Vergaberichtlinien. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Mit dem Einsatz von BAUPILOT verfolgt die Gemeinde Flein einen bürgerfreundlichen Service, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und die Digitalisierung der Verwaltung.
10. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Beschluss des Gemeinderats vom 16. Mai 2024 in Kraft.
Flein, 17. Mai 2024
gez.
Alexander Krüger
Bürgermeister
Anlage 1 der Vergaberichtlinien:
Vergabekriterien und punktebasierte Gewichtung
Nr. | Kriterium | Punkte |
1 | Familienstand | |
Verheiratet | 5 Punkte | |
Eingetragene Lebenspartnerschaft | 5 Punkte | |
Eheähnliche oder sonstige auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft | 5 Punkte | |
Nachweis erforderlich: Zu erbringen ist eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, aus welcher der Familienstand und der Ehepartner/Lebenspartner hervorgeht, oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis der EU. Der Nachweis darf dabei höchstens drei Monate alt sein. | Max. 5 Punkte | |
2 | Anzahl der Kinder | |
Je haushaltsangehörigem, minderjährigem Kind, das im Haushalt des Bewerbers mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt. Es werden dabei maximal drei Kinder berücksichtigt: | ||
1 Kind | 15 Punkte | |
2 Kinder | 20 Punkte | |
3 Kinder oder mehr | 25 Punkte | |
Nachweis erforderlich: Als Nachweis ist eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, aus welcher die im Haushalt lebenden Kinder hervorgehen, oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis innerhalb der EU vorzulegen. Der Nachweis darf dabei höchstens drei Monate alt sein. Eine bestehende Schwangerschaft wird als Kind „angerechnet“ (den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung ab der 12. Schwangerschaftswoche beizufügen). | Max. 25 Punkte | |
3 | Alter der Kinder | |
Je haushaltsangehörigem, minderjährigem Kind, das im Haushalt des Bewerbers mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt, wird das Alter des Kindes jeweils wie folgt berücksichtigt: | ||
< 6 Jahre | 15 Punkte | |
6 – 10 Jahre | 10 Punkte | |
11 – 18 Jahre | 5 Punkte | |
Nachweis erforderlich: Als Nachweis ist eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, aus welcher die im Haushalt lebenden Kinder hervorgehen, oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis innerhalb der EU vorzulegen. Der Nachweis darf dabei höchstens drei Monate alt sein. Eine bestehende Schwangerschaft wird als Kind „angerechnet“ (den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung ab der 12. Schwangerschaftswoche beizufügen). | Max. 25 Punkte | |
4 | Grad der Behinderung und Pflegegrad | |
Je Grad der Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines im Haushalt des Bewerbers lebenden und mit Hauptwohnsitz gemeldeten Angehörigen: | ||
Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 % und/oder Pflegegrad 1 oder 2 | 10 Punkte | |
Grad der Behinderung (GdB) von mind. 80 % und/oder Pflegegrad 3, 4 oder 5 | 15 Punkte | |
Hinweis: Eine Kumulation von GdB und Pflegegrad ist nicht zulässig (Beispiel: GdB von 50 % und Pflegegrad von 3 einer Person ergibt Punktezahl von 15). Nachweis erforderlich: - Grad der Behinderung (GdB): Schwerbehindertenausweis - Pflegegrad: Nachweis über den Pflegegrad (z.B. Bestätigung der Pflegekasse) - Nachweis des Hauptwohnsitzes: Der Nachweis ist durch eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, aus welcher der Hauptwohnsitz des Bewerbers als auch eines oder mehrerer Angehörigen hervorgeht oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis innerhalb der EU zu erbringen. Der Nachweis darf dabei höchstens drei Monate alt sein. | Max. 25 Punkte | |
5 | Ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutzdienst | |
Für eine Tätigkeit des Bewerbers im ehrenamtlichen Einsatz als aktives Mitglied in einer im Katastrophen-/Bevölkerungsschutz tätigen Einrichtung, Behörde, Organisation (z.B. Freiwillige Feuerwehr, THW, DLRG, DRK), erhält der Bewerber 20 Punkte. | 20 Punkte | |
Nachweis erforderlich: Bestätigung der im Katastrophen-/Bevölkerungsschutz tätigen Einrichtung, Behörde, Organisation über die Tätigkeit des Bewerbers im aktiven ehrenamtlichen Einsatz. | Max. 20 Punkte | |
6 | Grundeigentum innerhalb der Gemarkung Flein | |
6.1 | Eigentum eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung | |
Der Bewerber ist nicht (Mit-)Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung auf der Gemarkung Flein. | 5 Punkte | |
6.2 | Eigentum eines unbebauten Bauplatzes | |
Der Bewerber ist (Mit-)Eigentümer eines unbebauten Bauplatzes auf der Gemarkung Flein. | -100 Punkte | |
Kumulation von 6.1 und 6.2 möglich. Grundeigentum der Bewerber wird kumuliert berücksichtigt. Nachweis erforderlich: Das Formular „Einwilligung zur Einsichtnahme in das Grundbuch“ ist ausgefüllt und unterschrieben grundsätzlich von jedem Bewerber einzureichen, unabhängig davon, ob Eigentum vorhanden ist oder nicht. | Max. 10 Punkte | |
7 | Zeitdauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde | |
Der Bewerber erhält pro vollem, ununterbrochenem Jahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Flein innerhalb der vergangenen fünf Jahre, rückgerechnet ab dem Bewerbungsstichtag jeweils 10 Punkte. | 10 Punkte | |
Nachweis erforderlich: Als Nachweis ist eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung vorzulegen oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis innerhalb der EU zu erbringen. Der Nachweis darf dabei höchstens drei Monate alt sein. | Max. 50 Punkte | |
8 | Zeitdauer einer Erwerbstätigkeit in der Gemeinde | |
Der Bewerber erhält pro vollem, ununterbrochenem Jahr, in welchem er als Arbeitnehmer, Beamter, Freiberufler, Selbstständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender in der Gemeinde Flein innerhalb der vergangenen fünf Jahre, rückgerechnet ab dem Bewerbungsstichtag seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils 10 Punkte. | 10 Punkte | |
Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/ des Arbeitgebers/ der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit muss in der Gemeinde Flein liegen. Nachweis erforderlich: Bestätigung des Arbeitgebers über Dauer des Bestehens sowie Art und Umfang des Arbeitsverhältnisses, Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Zulassung, Konzession, Bestätigung der Berufskammer, sonstige gültige Nachweise. Der Nachweis darf dabei höchstens drei Monate alt sein. | Max. 50 Punkte | |
9 | Ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Ausübung eines Ehrenamts (Sonderaufgabe) in der Gemeinde. | |
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit (freiwillige Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zum Beispiel im sportlichen, kulturellen, sozialen oder karitativen Bereich) des Bewerbers in der Gemeinde Flein als:
erhält der Bewerber für jedes volle, ununterbrochene Jahr der Tätigkeit innerhalb der vergangenen fünf Jahre, rückgerechnet ab dem Bewerbungsstichtag jeweils 10 Punkte. | 10 Punkte | |
Nachweis erforderlich: Bestätigung durch Verein / öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft / sozial-karitative Organisation / Gemeinde Flein über Dauer der Mitgliedschaft bzw. Tätigkeit. Der Nachweis darf dabei höchstens drei Monate alt sein. Als Nachweis für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem im Vereinsregister eingetragenen Verein sind insbesondere erforderlich: Bei Tätigkeit als Mitglied in der Vorstandschaft ein Auszug aus dem Vereinsregister oder bei Tätigkeit z.B. als Übungsleiter in einem Sportverein der Nachweis durch den Vereinsvorstand. Mehrere Funktionen in einem Verein bzw. einer Organisation, die während derselben Zeitdauer „zeitgleich“ ausgeübt wurden, können nicht addiert werden (Beispiel: Zeitgleiche Mit- gliedschaft im Vorstand und Tätigkeit als Übungsleiter eines Sportvereins). | Max. 50 Punkte | |
7-9 | Hinweis Ortsbezugskriterien | |
Alle Ortsbezugskriterien (Ziff. 7 – 9) haben bereits für sich betrachtet eine hohe Relevanz zur Erreichung des in der Präambel verfolgten Ziels, die langjährig gewachsenen, intakten, sozial sowie demographisch ausgewogenen Bevölkerungsstrukturen sowie die damit verbundene gemeindliche und kulturelle Identität, Lebendigkeit und Eigenart – mitunter auch als Teil des ländlichen Raums – zu erhalten. Aufgrund dessen wird den Ortsbezugskriterien vorliegend eine im Vergleich zu den übrigen Kriterien (Ziff. 1 – 6) jeweils höhere maximal erreichbare Punktzahl zugeordnet (jeweils maximal 50 Punkte). Um der Vorgabe der Europäischen Union in den Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells vom 22. Februar 2017 gerecht zu werden, erfolgt jedoch – mit Blick auf die mit den übrigen Kriterien (Ziff. 1 – 6) maximal zu erreichende Punktzahl von 110 Punkten – bei den Ortsbezugskriterien (Ziff. 6 – 8) eine Deckelung auf eine maximal erreichbare Punktzahl von 100. Somit können bei vollständiger Erfüllung aller Kriterien (Ziff. 1 – 9) insgesamt maximal 210 Punkte erreicht werden. | ||
Auswahl bei Punktgleichheit: |
Erzielen zwei oder mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.
Begriffsbestimmungen: