Aufgrund der § 2 Satzung der Gemeinde Waldbronn zur Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen und § 8 LadÖG kann die Gemeinde Waldbronn aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen Verkaufsstellen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen das Öffnen genehmigen.
Aus Anlass der Festlichkeiten zum 45-jährigen Bestehen des Rathausmarktes dürfen in der Gemeinde Waldbronn die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 21.09.2025 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Bereich des Rathausmarktes geöffnet sein. Der Bereich des Rathausmarktes wird begrenzt durch die Talstraße im Norden, die Bergstraße im Westen, Am Rathaus im Süden und Im Rück im Osten.
Die §§ 3, Schutz der Arbeitnehmer, und 4, Ordnungswidrigkeiten, der Satzung sind besonders zu berücksichtigen.
Christian Stalf
Bürgermeister