Anlässlich des jährlich im Rahmen der Asperger Kirbe stattfindenden verkaufsoffenen Sonntags hat der Gemeinderat der Stadt Asperg in seiner Sitzung am 05.07.2011 folgende Satzung beschlossen, welche bereits in den Asperger Nachrichten vom 14.07.2011 bekannt gemacht worden ist:
Satzung der Stadt Asperg vom 05.07.2011 über das jährliche Offenhalten von Verkaufsstellen am ersten Sonntag im Oktober
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Asperg in seiner Sitzung am 05.07.2011 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Zulässige Öffnungszeiten
Aus Anlass der jährlich am ersten Sonntag im Oktober stattfindenden Asperger Kirbe dürfen in der Stadt Asperg im gesamten Stadtgebiet die Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Arbeitnehmerschutz
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind die Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere die Vorschriften des § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung, zu beachten.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.