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Verkehrsführung in Weisenbach

Neue Verkehrszeichen an der Hauptstraße/B 462 in Weisenbach Wie in einem der letzten Gemeindeanzeiger angekündigt, wurde nun die verkehrsrechtliche...
Schild Lärmschutz 30 km/h
Foto: Gemeinde Weisenbach

Neue Verkehrszeichen an der Hauptstraße/B 462 in Weisenbach

Wie in einem der letzten Gemeindeanzeiger angekündigt, wurde nun die verkehrsrechtliche Anordnung zum Lärmschutz auf der Bundesstraße B 462/Hauptstraße sowie im Bereich Neudorf vom Straßenverkehrsamt/Straßenmeisterei umgesetzt.

Ab sofort gilt für die Durchfahrt der Hauptstraße/B 462 nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h.

Für den Bereich Neudorf gilt nun tags/nachts beidseitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Erscheinung
Gemeindeanzeiger Weisenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
von Gemeinde Weisenbach
27.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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