Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 06.03.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Gesamtsperrung des Verkehrs Im Oberland ab Einmündung Muselstraße bis Einmündung Bergstraße, sowie Bergstraße bis Gebäude Nr. 4, Täbingen.
Dauer der Sperrung: 30.04.2025 ab 16:00 Uhr bis 01.05.2025, 23:00 Uhr
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen finden Sie unter www.rosenfeld.de.