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Verkehrsrechtliche Anordnung

Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 22.04.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: ...

Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 22.04.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs im Bernsteiner Weg 22, Heiligenzimmern.

Dauer der Sperrung: 26.05.2025 – 10.10.2025

Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Stadt Rosenfeld
22.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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