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Verkehrsrechtliche Anordnung

Die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Anordnungen wird ab dem 1. September 2025 von der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Esslingen) vorgenommen....

Die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Anordnungen wird ab dem 1. September 2025 von der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Esslingen) vorgenommen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist erforderlich, wenn der öffentliche Straßenraum, zum Beispiel durch Baumaßnahmen oder Veranstaltungen, beeinträchtigt wird. Die Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erlassen und regelt die Verkehrsführung während der Maßnahme. Für die Beantragung sind vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen sowie dazugehörige Lagepläne und Umleitungspläne einzureichen. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Straßenverkehrsbehörde vorliegen.

Das Antragsformular steht unter www.landkreis-esslingen.de/start/service/Formulare+S.html unter dem Reiter Straßenverkehr unter Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zum Download bereit.

Die E-Mail-Adresse des Straßenverkehrsamts ist Folgende: strassenverkehrsamt@lra-es.de

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Schlaitdorf
31.07.2025
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