Aus den Rathäusern

Verkehrsrechtliche Anordnung

Die halbseitige Fahrbahnsperrung aufgrund einer Telekom-Störung im Horber Gäßle 1 dauert bis 19.09.2025 an.

Die halbseitige Fahrbahnsperrung aufgrund einer Telekom-Störung im Horber Gäßle 1 dauert bis 19.09.2025 an.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung Ost
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
von Stadtverwaltung Horb
09.09.2025
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