Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 19.09.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs im Kuselbach 12, Rosenfeld.
Dauer der Sperrung: 20.10.2025 bis 14.12.2025
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Alle verkehrsrechtlichen Anordnungen finden Sie unter www.rosenfeld.de.