Verkehrsrechtliche Anordnung
Lindenstraße, Rosenfeld
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 06.10.2025 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Lindenstraße 17, Rosenfeld.
Dauer der Sperrung: 15.10.2025 bis 29.10.2025
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Alle Verkehrsrechtliche Anordnungen finden Sie unter www.rosenfeld.de