Folgende Änderungen gelten am Ostermontag, 06.04.2026 in der Zeit von 4 Uhr bis 22 Uhr:
Das Marktgelände befindet sich auf den Straßen: Hauptstraße, Zehntgasse, Marktplatz und Untere Hauptstraße. Diese werden für den Verkehr voll gesperrt.
In der Hauptstraße gilt ab Montag, 06.04.2026 um 4 Uhr ein beidseitiges absolutes Haltverbot bis einschließlich „Untere Hauptstraße /Einmündung Silbergasse“.
In der Straße Zehntgasse bis zu Gebäude Hausnummer 5 besteht ein beidseitiges absolutes Haltverbot.
Im Bereich des Marktplatzes (bis Gebäude Hauptstraße 2 „Alte Volksschule“) gilt ab Samstag, 04.04.2026 um 10 Uhr ein absolutes Haltverbot.
In der Badgasse wird ein absolutes Haltverbot auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Marktplatz angeordnet.
In der Straße Turnhalleplatz gegenüber der Seite der Stadthalle ist ein absolutes Haltverbot einzurichten.
Für die rechte Straßenseite der Hochgerichtstraße in Richtung Dornstetter Straße besteht ab der Trafostation ein absolutes Haltverbot.
Die Sulzer Straße wird zur Einbahnstraße erklärt, ab der Einmündung „Im Höfle“ bis zur Einmündung „Am Stadtberg“. An der Straßenseite kann durchgehend geparkt werden.
In der Unteren Hauptstraße auf Höhe der Gebäude 17 – 11 besteht absolutes, beidseitiges Haltverbot. Aufgrund der Sperrung der Unteren Hauptstraße wird der Verkehr über die Silbergasse umgeleitet. Im kompletten Bereich der Silbergasse besteht ein absolutes, beidseitiges Haltverbot. In der gesamten Silbergasse wird die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert.
Im Bereich des ZOB besteht ein absolutes Haltverbot. Die Benutzung der angrenzenden Parkplätze ist jedoch weiterhin möglich.
Die Durchfahrt über die Verlängerung der Heselwiesenstraße ist am Markttag nicht möglich. Die Zufahrt zu den Parkplätzen an der Grundschule ist möglich. Ein Teil der Parkplätze wird für den Markt gesperrt, grundsätzlich stehen die restlichen Parkplätze jedoch weiterhin zur Verfügung.
In der Schießgrabenstraße besteht ein einseitiges Haltverbot auf der rechten Seite Richtung Marktplatz fahrend.
Um innerhalb der Ortsdurchfahrt einen Begegnungsverkehr aufrechterhalten zu können, wird für die Tübinger Straße und Freudenstädter Straße -zwischen beiden Ortstafeln- beidseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet.
Ab der Kreuzung Bahnhofstraße / Gartenstraße wird die Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Aach als Einbahnstraße erklärt. Nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr in die Bahnhofstraße ist das Parken auf der rechten Fahrbahnseite bis zu Gebäude Nummer 32 erlaubt. Von Ende des ehemaligen Bahnhofsgeländes (Haus Nr. 34) bis Einmündung „Am Aacher Berg“ besteht ein Haltverbot.
In der Raiffeisenstraße besteht ein absolutes einseitiges Haltverbot auf der gegenüberliegenden Seite des Gemeindeverwaltungsverbandes.
Damit nicht nur allgemein eine gute Anbindung zum Ostermarkt gewährleistet ist, sondern auch die Parkplatzsituation vor Ort am Markttag etwas entlastet wird, wird wieder ein kostenloser Shuttlebus eingerichtet. Weitere Informationen entnehmen Sie dem gesonderten Artikel im Amtsblatt zum Shuttlebus.
In der Freudenstädter Straße wird gegenüber der Firma farb-tex GmbH & Co.KG zudem eine Bedarfshaltestelle eingerichtet.
Freundlicherweise haben sich nachstehend aufgeführte Firmen im Gewerbegebiet „Hochgericht“ wieder bereit erklärt, ihre Firmenparkplätze am Dornstetter Ostermontagsmarkt 2026 zur weiteren Entlastung der Parkplatzsituation zur Verfügung zu stellen. Den nachstehend aufgeführten Firmen gilt hierfür vorab ein herzliches Dankeschön:
• Nedo GmbH & Co. KG (Hochgerichtstraße 39 - 43)
• Fritz Schweikle GmbH, Kälte- und Klimatechnik (Zeppelinstraße 31)
• Kläger Spritzguss GmbH & Co.KG (Hochgerichtstraße 33, Zeppelinstraße 29/1)
• Fa. Memminger IRO-GmbH (Jakob-Mutz-Straße 7)
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Straßen „Robert-Bosch-Straße“, „Siemensstraße“, „Otto-Hahn-Straße“ und „Lise-Meitner-Straße“ in den Gewerbegebieten „Alte Poststraße-Ost“ und „Alte Poststraße- West / Erweiterung“ ebenfalls beidseitig beparkbar sind.


