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Kommunalpolitik

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und sonstiger Arbeiten im Straßenraum

Zur Sicherung der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich) sowie zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs (Verkehrsbereich) wird durch die sachlich und örtlich zuständige...

Zur Sicherung der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich) sowie zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs (Verkehrsbereich) wird durch die sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde für Straßenbauarbeiten gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO), für sonstige Arbeiten im Straßenraum gemäß § 45 Abs. 1 Ziffer 1 StVO sowie § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO i.V.m. § 44 StVO folgende verkehrsrechtliche Anordnung in stets widerruflicher Weise erlassen:


StraßenbezeichnungSeestraße 22, Hohler Graben

Ort der Sperrung
Horb - Grünmettstetten
Zeitraum (Gültigkeit der Anordnung)28.11.2025 – 31.01.2026
Umfangzeitweise/teilweise Vollsperrung Fahrbahn
GrundUmbau Seestraße 22

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Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2025
von Stadtverwaltung Horb
25.11.2025
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Orte
Horb am Neckar
Kategorien
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Politik