Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Gemeindegebiet Neckartailfingen kommt es aufgrund von Baumaßnahmen oder sonstigen Arbeiten zu folgenden verkehrsrechtlichen Einschränkungen:
Zeitraum: 03.02.2025 bis 31.03.2025
Grund: Stromnetzerweiterung
Lage: Gesamte Straße in 3 Bauabschnitten
Art: Vollsperrung (7:00-17:00 Uhr), Halbseitige Sperrung (17:00 bis 7:00 Uhr)
Zeitraum: 31.01.2025 bis 22.03.2025
Grund: Hausbau
Lage: Höhe Gebäude Nr. 1
Art: Halteverbot (Mo-Fr 7:00-18:00 Uhr)
Zeitraum: 04.02.2025 - 18.02.2025, halber Tag innerhalb des Zeitraums
Grund: Störungsbehebung
Lage: Mörikestraße 44/1 und Prof.-Drück-Str. 38
Art: Halbseitige Sperrung und Gehwegsperrung
Zeitraum: 03.02.2025 bis 07.03.2025
Grund: Herstellung einer Versorgungsleitung
Lage: Kindergarten
Art: Halteverbot im Rondell
Zeitraum: 11.02.2025 + 12.02.2025, 9:00 bis 14:30 Uhr
Grund: Brückenüberprüfung
Lage: Höhe Ausfahrt Neckartailfingen
Art: Halbseitige Sperrung mit Ampelanlage
Zeitraum: seit dem 04.07.2024, verlängert bis 28.03.2025
Grund: Hausbau
Lage: Drosselweg, Höhe Gebäude Nr. 1 sowie Grötzinger Straße auf derselben Höhe
Zeitraum: seit dem 05.02.2024
Grund: Neubau von mehreren Häusern
Lage: Tübinger Straße, zwischen Gebäuden Nr. 91 und 101
Ein Durchkommen für Fußgänger ist weiterhin jederzeit möglich.
Für die entsprechenden Einschränkungen bitten wir um Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung