Aus den Rathäusern

Verkehrsrechtliche Erlaubnis nach § 29 StVO für den Festumzug der Musikkapelle Altheim e.V. in Horb-Altheim

Der Musikkapelle Altheim e.V. vertreten durch Herrn Simon Pfeffer, als verantwortlichem Veranstalter wird die verkehrsrechtliche Erlaubnis erteilt, anlässlich...

Der Musikkapelle Altheim e.V. vertreten durch Herrn Simon Pfeffer, als verantwortlichem Veranstalter wird die verkehrsrechtliche Erlaubnis erteilt, anlässlich des Festumzuges in Horb-Altheim folgende Veranstaltung während der beschriebenen Dauer auf den genannten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abzuhalten:

Sonntag, 01.06.2025 Festumzug von 13.30 - 15.00 Uhr

Umzugsverlauf: Bahnhofstraße, Böblinger Straße

Aufstellung: Bachstraße

Massenchor: 13.00 Kreuzung Bahnhofstr./Hindenburgstraße

Hierzu werden die Bahnhofstraße, Böblinger Straße und Bachstraße gesperrt.

Die Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert.

Wir bitten um Beachtung.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Stadtverwaltung Horb
23.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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