Im Herbst vergangenen Jahres wurde die bisher geltende „Rechts-vor-Links“-Regelung auf der Spielberger Straße / Sommerstraße (K4340) für rechtswidrig erklärt. Daraufhin wurde durch die zuständige Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) zur Ausweisung als Vorfahrtsstraße erlassen.
Die Umsetzung dieser Anordnung – insbesondere die Aufbringung der notwendigen Fahrbahnmarkierungen – konnte zunächst witterungsbedingt über die Wintermonate nicht erfolgen. Seit Mai dieses Jahres werden im betroffenen Bereich zudem Wärmeleitungen verlegt, was mit Aufgrabungen verbunden ist. Aus diesem Grund konnte die verkehrsrechtliche Anordnung vom 29.10.2024 bislang nicht vollzogen werden.
Die Ausführung der Markierungsarbeiten erfolgt nach Abschluss der genannten Baumaßnahme. Im Zuge dessen werden auch die entsprechenden Verkehrszeichen freigegeben, wodurch die bisherige „Rechts-vor-Links“-Regelung endgültig aufgehoben wird.
Verkehrsteilnehmende werden um erhöhte Aufmerksamkeit während der Umstellungsphase gebeten.