Nach der aktuellen Gesetzeslage sind die Eigentümer von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wege verpflichtet, für deren Unterhalt bzw. deren Verkehrssicherheit zu sorgen. Zu dieser Unterhaltungspflicht gehört auch das Freischneiden des sogenannten Lichtraumprofils über der Verkehrsfläche durch die Eigentümer. Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Hecken und Bäume auch während der Vegetationszeit zurückzuschneiden, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Es gelten folgende Regelungen:
Sollten die Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, können dadurch Unfälle oder Beschädigungen entstehen, die schadensersatzpflichtig sein können. Daher geht die Aufforderung an alle Grundstückseigentümer, Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straßen und Wege daraufhin zu
kontrollieren und oben genannten Regelungen zu beachten.
Bürgermeisteramt