Soziales

Verkehrsverbote auf Feldwegen und allgemeiner Appell

Wir weisen darauf hin, dass die bestehenden Verkehrsverbote auf den Feldwegen zu beachten sind! Vermehrt ist festzustellen, dass sich nicht alle Verkehrsteilnehmer...

Wir weisen darauf hin, dass die bestehenden Verkehrsverbote auf den Feldwegen zu beachten sind! Vermehrt ist festzustellen, dass sich nicht alle Verkehrsteilnehmer daran halten. Beispielsweise ist der sog. „Postweg“, in der Nähe des Hundevereins Wössingen, kurz nach der Einmündung der L 571, durch Verkehrszeichen 260 gesperrt. Die Missachtung der geltenden Verkehrsverbote kann, je nach Verstoß, mit einem Verwarngeld in Höhe von bis zu 50,00 € geahndet werden.

An dieser Stelle möchten wir auch an die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer appellieren. Es kommt vermehrt zu Beschwerden und Konfliktsituationen, da keiner mehr auf den anderen Rücksicht nimmt. Gerade in der gegenwärtigen Situation sollte das Miteinander im Vordergrund stehen. Wenn wir, vor allem beim Parken, Umsicht walten lassen und uns generell an die Verkehrsregeln halten, stärken wir damit das Miteinander. So kann jeder Einzelne zu einem guten und friedlichen Miteinander in unserer Gemeinde beitragen.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Walzbachtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
Amtsblatt Gemeinde Walzbachtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Gemeinde Walzbachtal
30.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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