Die Auslegung der Erweiterung der Deponie Talheim um die Verfüllabschnitte IV und V betreffenden Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des festgestellten Plans wird um zwei Wochen verlängert. Die seit Montag, den 21.10.2024, ausliegenden Unterlagen können daher
bis einschließlich Montag, den 18.11.2024
weiterhin bei den folgenden Behörden eingesehen werden:
Vorzimmer des Bürgermeisters
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8:30 bis 11:00 Uhr
Donnerstag, 14:00 bis 18:00 Uhr
Sitzungssaal
Dienstag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 14:00 bis 18:00 Uhr
Obere Hauptstraße 8, 78606 Seitingen-Oberflacht
Zimmer des Bürgermeisters
Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 14:00 bis 18:00 Uhr
Die ausgelegten Unterlagen können weiterhin zudem auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ – „Planfeststellungsverfahren“ sowie über das zentrale Umweltprüfungsportal
des Bundes bzw. des Landes unter www.uvp-portal.de eingesehen werden. Die Verlängerung der Auslegung ist angesichts der Umweltverträglichkeitspflichtigkeit des Vorhabens notwendig.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Freiburg, den 31.10.2024Regierungspräsidium Freiburg