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Verlängerung der Eichgültigkeit bei Wasserzählern/Stichprobenverfahren

Die Wasserversorgung Aidlingen ist verpflichtet, dass die von ihr eingebauten Wasserzähler entsprechend der Eichordnung eine beglaubigte Eichgültigkeit...

Die Wasserversorgung Aidlingen ist verpflichtet, dass die von ihr eingebauten Wasserzähler entsprechend der Eichordnung eine beglaubigte Eichgültigkeit aufweisen. Dies wurde seither dadurch gewährleistet, dass alle Wasserzähler, deren Eichgültigkeit endet, gegen neue, beglaubigte Wasserzähler ausgetauscht wurden.

Um Kosten zu sparen, bietet die Eichordnung (Anhang B zu § 14) jedoch auch die Möglichkeit, durch eine Stichprobenprüfung die Eichgültigkeit der eingebauten Wasserzähler um weitere drei Jahre zu verlängern.

Die Gemeinde Aidlingen wird dieses Stichprobenverfahren für alle Wasserzähler mit der Eichfrist 2025/2026 anwenden. Bei Bestehen dieses Verfahrens wird bei allen eingebauten Wasserzählern mit Herstellungsjahr 2019/2020 (geeicht bis 2025/2026) die Eichgültigkeit um drei weitere Jahre, also bis 2028, automatisch verlängert.

Hierfür hat das Eichamt insgesamt 96 Wasserzähler zur Prüfung ausgelost, die im Zeitraum 19. Mai 2025 bis 30. Mai 2025 getauscht werden. Das Wasserwerk Aidlingen wird diesen Austausch vornehmen und Sie informieren, ob Ihr Wasserzähler davon betroffen ist.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen das Wasserwerk Aidlingen, Tel. 07034-63805.

Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Gemeinde Aidlingen
14.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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