In Sinsheim-Ehrstädt wurde ein Neubaugebiet mit 17 Baugrundstücken in Ortsrandlage erschlossen. 16 Bauplätze fallen in das Eigentum der Stadt Sinsheim.
Ab sofort werden sieben der Bauplätze vermarktet.
Ehrstädt ist ein Stadtteil der Großen Kreisstadt Sinsheim. Über das öffentliche Verkehrsnetz erreichen Sie Geschäfte für den täglichen Bedarf, die Kernstadt Sinsheim sowie die Anschlussstellen der Bundesautobahn A6. In Ehrstädt selbst gibt es das städtische Montessori Kinderhaus. Die vielfältigen Freizeitangebote von Ehrstädt und der Großen Kreisstadt Sinsheim sind besonders für Familien mit Kindern interessant.
Die Erschließung ist bereits fertig gestellt. Die Baugrundstücke sind damit sofort bebaubar. Der Quadratmeterpreis für das Baugebiet „Heinzengrund“ liegt bei
330,00 € (inkl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge). Die Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wurden bis zur Grundstücksgrenze verlegt. Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren kann pro Quadratmeter eine Ermäßigung pro Kind, jedoch für maximal drei Kinder, in Höhe von 5,00 € (max. 15,00 €) auf den Kaufpreis gewährt werden.
Für das Baugebiet „Heinzengrund“ gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung von zehn
Jahren, d.h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum der Käufer verbleiben.
Die Bewerbung erfolgt auf der städtischen Homepage über die Plattform „Baupilot“. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen.
Bei vollständig vorliegender Bewerbung erhält man eine Bauplatzzusage. Mit dieser Bauplatzzusage fällt eine Reservierungsgebühr i.H.v. 500,00 € an.
Wenn kein Computer oder Internetzugang zur Verfügung stehen, besteht weiterhin die Möglichkeit, schriftlich eine Bewerbung einzureichen.
Weitere Informationen unter www.sinsheim.de oder telefonisch beim Flächenmanagement der Stadt Sinsheim, Frau Pfeil, Tel. 07261 404-225 oder per E-Mail: flm@sinsheim.de.
Rückfragen zu der Bebaubarkeit des Grundstücks bitte an die Baurechtsabteilung, Frau Schumacher und Frau von Kintzel (Tel. 07261 404-147/ -141 oder per E-Mail: baurecht@sinsheim.de).