Im Frühjahr und Sommer treten erfahrungsgemäß starke und für das öffentliche Kanalnetz äußerst problematische Kurzzeitregen auf. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserspiegel im Kanal so hoch steigt, dass das Wasser nicht nur aus den Schachtdeckeln und Straßeneinläufen auf die Straße dringt, sondern über die Hausanschlussleitung auch in die angrenzenden Gebäude.
Es ist deshalb besonders wichtig, dass dort, wo Kellerräume mit Bodenabläufen und Waschmaschinenanschlüssen oder gar Räume mit Toiletten und Waschbecken tiefer als die Straßenoberfläche (sogenannte Rückstauebene) liegen, wirksame Rückstausicherungen fäkaliensicher eingebaut sind.
Die technischen Bestimmungen hierfür sind in der DIN 1986 zusammengefasst. Nach dieser Vorschrift und aufgrund der erlassenen Abwassersatzung der Gemeinde können keine Haftungsansprüche der Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden, falls Rückstauschäden eintreten.
Gemäß § 20 der örtlichen Abwassersatzung hat sich jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich gegen einen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz selbst zu schützen.
Wir empfehlen daher allen Hauseigentümern entsprechende Rückstausicherungen einzubauen und diese laufend zu überwachen und zu warten.
Ihre Gemeindeverwaltung