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Vermessungsamt

Im Zuge von Katasterverbesserungsarbeiten mussten einige Flurstücke der Gemarkung Ketsch auf Grundlage von § 17 Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg...

Im Zuge von Katasterverbesserungsarbeiten mussten einige Flurstücke der Gemarkung Ketsch auf Grundlage von § 17 Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg vor Ort betreten werden. Diese Vermessungsarbeiten haben im Januar und Februar 2024 sowie im Februar 2025 stattgefunden. Gebühren entstehen für die betroffenen Flurstückseigentümer nicht.

Nachfolgend die betroffenen Flurstücksnummern:

131/4, 2426/2, 2427, 2427/1, 2564 – 2591, 2599/4

Weitere Informationen gibt es beim Vermessungsamt unter E-Mail: vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de oder Telefon: 06221 5225145 (Herr Reising)

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 10/2025
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