Die Vermietungen der Eigentalhütte erfolgen ab sofort nur nach Anmeldung bei der Ortsverwaltung.
Für die Benutzung der Eigentalhütte gilt folgende Hüttenordnung:
1. Anmeldung
Die Benutzung der Eigentalhütte muss rechtzeitig bei der Ortsverwaltung Aulfingen telefonisch 07708-388 oder per E-Mail aulfingen@geisingen.de angemeldet werden.
2. Hüttengebühren
Die Gebühr in Höhe von 30 Euro ist vor Benutzung zur Zahlung fällig. Zusätzlich ist vom Mieter zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe eine Kaution von 50 Euro zu hinterlegen. Die Hüttengebühr und die Kaution sind bei der Abholung des Schlüssels auf der Ortsverwaltung in bar zu entrichten. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Abnahme und Freigabe durch den Hüttenwart.
3. Brennholz
Das notwendige Holz für die Feuerstelle, Grill und Ofen muss selbst beschafft werden. Die Beschaffung von Holz im angrenzenden Wald ist nicht gestattet.
4. Strom
Die Hütte ist verkabelt und für die externe Stromversorgung ausgerüstet. Die Zuleitung (Schuko-Stecker, 230 ~) ist im Außenbereich unter dem Vordach vorgesehen. Das Anbringen des Stromaggregats muss der Mieter/in selbst veranlassen.
5. Sicherheit
Beim Benutzen der Feuerstellen muss strengstens darauf geachtet werden, dass kein Schaden entstehen kann. Beim Verlassen der Hütte muss das Feuer an allen benutzten Stellen erloschen sein.
6. Schäden
Das vorhandene Inventar ist schonend zu behandeln. Für Beschädigungen an der Hütte und ihrer Einrichtung haftet der Benutzer.
7. Parkplätze
Die Eigentalhütte ist zu Fuß gut erreichbar und sollte nach Möglichkeit nicht angefahren werden. Für die Versorgungsfahrzeuge muss der dafür vorgesehene Parkplatz genutzt werden.
8. Rückgabe
Die Hütte und ihre Umgebung müssen nach der Benutzung bis 11:00 Uhr des folgenden Tages saubergemacht und in einen ordentlichen Zustand gebracht werden.
Asche aus Grill und Ofen ist zu entfernen und auf die Feuerstelle zu kippen. Der innere Mülleimer muss geleert werden, das Altglas ist mitzunehmen.
Für die Beseitigung der restlichen Abfälle darf die Mülltonne draußen verwendet werden.
Nach Schlüsselübergabe und erfolgter Kontrolle durch den Hüttenwart wird die Kaution, sofern es keinen Anlass zu Beanstandungen gibt, zurückerstattet.