Bei folgenden Grabstätten sind die Verfügungsberechtigten / Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln. Es handelt sich hierbei um Grabstätten, die nach § 27 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Korntal-Münchingen vom 18.02.2018 in derzeit gültigen Fassung der Grabpflege nicht nachkommen.
Friedhof Korntal:
Abt. D, Grab. Nr. 017, von Hartmann, Else geb. Maier und Hartmann, August
Abt. D, Grab. Nr. 068 von Bühler, Pauline geb. Sprandel und Bühler, Walter
Abt. D, Grab. Nr. 090, von Meier, Ursula
Abt. D, Grab. Nr. 154, von Niederer, Emma geb. Schwab
Abt. H, Grab. Nr. 136, Drabe, Matthias
Gemäß § 27 Abs. 1 ist Folgendes geregelt. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis anhand dem Aushang und der Veröffentlichung. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten vom Bürgermeisteramt –Friedhofsamt- abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann das Bürgermeisteramt –Friedhofsamt- in diesem Fall die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörige werden gebeten sich mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Korntal-Münchingen,
Frau Fabbro
Tel.: 07150/9207-3142
Fax: 07150/9207443142
E-Mail. friedhofsverwaltung@korntal-muenchingen.de
in Verbindung zu setzen.
Korntal-Münchingen, 15.10.2024