Gemeindeverwaltung Walheim
74399 Walheim
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Ortsrecht der Gemeinde Mundelsheim Ordnungsnummer 030.014 1. Satzung über die Änderung der Verbandssatzung in der Fassung vom 19.05.2025 1. Satzung...

Ortsrecht der Gemeinde Mundelsheim
Ordnungsnummer 030.014

1. Satzung über die Änderung der Verbandssatzung in der Fassung vom 19.05.2025

1. Satzung über die Änderung der Verbandssatzung


Aufgrund der §§ 6 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg und 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim am 19.05.2025 folgende 1. Satzung über die Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

Artikel I Änderungen § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:


(3) Das Verbandsgebiet umfasst eine Fläche auf der Gemarkung Mundelsheim. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan mit dem Umring des Verbandsgebietes im Maßstab 1:1000 mit Abmessungen von 87,90 cm x 94,90 cm. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und liegt am Sitz des Zweckverbands im Rathaus, Hindenburgstraße 1, 74395 Mundelsheim (Landkreis Ludwigsburg) für jedermann während der Sprechzeiten zur Einsicht auf.

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


(2) Der Zweckverband nimmt im Verbandsgebiet, soweit er nicht ohnehin nach Abs. 1 zuständig ist, alle Aufgaben, Rechte und Pflichten nach dem Baugesetzbuch wahr, die sonst Sache der Gemeinde Mundelsheim wären. Insoweit ist dieses Gebiet aus dem rechtlichen Wirkungsbereich der Gemeinde Mundelsheim ausgeschieden.

§ 21 erhält folgende Fassung:


Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen des Zweckverbands erfolgen gemäß den jeweiligen Satzungen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Mitgliedsgemeinden.

Artikel II Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Mundelsheim, den 19.05.2025
gezeichnet
Boris Seitz
Verbandsvorsitzender



Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025

Orte

Walheim

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