Satzung zur Änderung der Satzung
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der §§ 2,8 Abs.2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) und des § 5 Eigenbetriebssatzung des Wasserwerks Beilstein hat der Gemeinderat der Stadt Beilstein am 21.10.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 15.03.2016 beschlossen:
§ 1
§ 43 erhält folgende Fassung:
Verbrauchsgebühren
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Beilstein, den 13.03.2026
gez. Barbara Schoenfeld
Bürgermeisterin
