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Veröffentlichung Änderung der Wasserversorgungssatzung

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser ...

Satzung zur Änderung der Satzung

über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der §§ 2,8 Abs.2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) und des § 5 Eigenbetriebssatzung des Wasserwerks Beilstein hat der Gemeinderat der Stadt Beilstein am 21.10.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 15.03.2016 beschlossen:

§ 1

§ 43 erhält folgende Fassung:

Verbrauchsgebühren

  1. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,82 Euro.
  2. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,82 Euro.
  3. Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (einschließlich Grundgebühr gemäß § 42 und Umsatzsteuer gemäß § 53) pro Kubikmeter 2,82 Euro.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Beilstein, den 13.03.2026

gez. Barbara Schoenfeld
Bürgermeisterin

Erscheinung
Beilsteiner Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Beilstein
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Ausgabe 11/2026
von Stadt Beilstein
12.03.2026
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