Stadtverwaltung Bruchsal
76646 Bruchsal
Aus den Rathäusern

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 – Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat am 12. November 2024 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den...

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat am 12. November 2024 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den Kaufpreisen der Grundstückskaufverträge des Jahres 2023 im Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses ermittelt und stellen den Grundstücksmarkt in der Region dar.

Nachdem das Jahr 2022 das erste Jahr gewesen war, das sich nicht in die deutlichen Wertsteigerungen auf dem Grundstücksmarkt der Vorjahre eingereiht hatte, war die mittlere Entwicklung des Jahres 2023 bezogen auf unbebaute Wohnbaugrundstücke im Zuständigkeitsgebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses mit durchschnittlich ca. –5 % erstmals negativ. Daraus ergibt sich, dass eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen in diesem Bereich wertmäßig nach unten angepasst wurde.

Die entsprechenden Ergebnisse sind über Bodenrichtwertkarten und über die unten angefügten Richtwertspannen pro Gemarkung veröffentlicht. Online können die neuen Bodenrichtwerte unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den untenstehenden Kontaktdaten anzufragen.

Rückschlüsse auf die Wertverhältnisse und Wertentwicklungen bebauter Grundstücke und anderer Bereiche des Grundstücksmarkts werden über die „sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten“ im Laufe des Monats Januar 2025 über den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses veröffentlicht. Erstmalig findet hier auch eine ausführlichere Veröffentlichung über Liegenschaftszinssätze für Eigentumswohnungen statt. Der Grundstücksmarktbericht wird über www.bruchsal.de/gutachterausschuss kostenlos abrufbar sein.

Grundsätzlich haben die zum 01.01.2024 neu festgestellten Bodenrichtwerte keine direkte Auswirkung auf die Grundsteuer. Für die Erhebung der Grundsteuer gilt bis 2029 die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 mit den damaligen Wertverhältnissen. An vereinzelten Stellen wurde mit Beschlussfassung der aktuellen Bodenrichtwerte die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 insbesondere aus bauplanungsrechtlichen Gründen rückwirkend geändert. Die sich dadurch bei der Grundsteuer vereinzelt ergebenden Unterschiede werden durch die Finanzämter von Amts wegen und ohne weitere Veranlassung der Steuerpflichtigen umgesetzt, sodass die entsprechenden Steuerpflichtigen nach Bearbeitung durch das Finanzamt geänderte Bescheide erhalten müssten. Die maßgeblichen steuerlichen Bodenrichtwerte sind weiterhin unter www.grundsteuer-bw.de abrufbar. Nachträgliche Änderungen der steuerlichen Bodenrichtwertkarte sind dort nachvollziehbar.

Infobox:

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.

Anfragen an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses können Sie gerne per E-Mail an gutachterausschuss@bruchsal.de senden. Telefonisch ist die Geschäftsstelle unter 07251 79 4333 zu erreichen.


Bodenrichtwertzonen für Wohn- und Mischgebiete – Darstellung der Richtwertspanne pro Gemarkung zum Stichtag 01.01.2024*

Kommune

Gemarkung

von

bis

€ / m²

€ / m²

Bad Schönborn

Langenbrücken

390

490

Mingolsheim

420

480

Bruchsal

Bruchsal

430

800

Büchenau

350

420

Heidelsheim

330

460

Helmsheim

260

360

Obergrombach

330

400

Untergrombach

380

490

Eggenstein-Leopoldshafen

Eggenstein

610

710

Leopoldshafen

560

620

Forst

Forst

380

480

Hambrücken

Hambrücken

300

380

Karlsdorf-Neuthard

Karlsdorf

340

410

Neuthard

310

420

Kronau

Kronau

340

430

Östringen

Östringen

300

430

Odenheim

230

310

Eichelberg

170

170

Tiefenbach

210

320

Stutensee

Blankenloch

420

710

Blankenloch-Büchig

490

800

Friedrichstal

350

530

Spöck

340

740

Staffort

280

360

Ubstadt-Weiher

Ubstadt

330

430

Weiher

320

380

Stettfeld

320

380

Zeutern

310

350

Walzbachtal

Jöhlingen

320

460

Wössingen

320

420

Weingarten

Weingarten

350

560


Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen – Darstellung der Richtwertspanne pro Kommune zum Stichtag 01.01.2024*:

Kommune

von

bis

€ / m²

€ / m²

Bad Schönborn

100

130

Bruchsal

80

110

Eggenstein-Leopoldshafen

150

240

Forst

130

Hambrücken

100

Karlsdorf-Neuthard

110

Kronau

110

Östringen

45

110

Stutensee

85

110

Ubstadt-Weiher

60

100

Walzbachtal

80

90

Weingarten

90


Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen und den sonstigen Außenbereich pro Kommune zum Stichtag 01.01.2024*:

Kommune

Landwirtschaft/ Grünfläche

Weinberg

€ / m²

€ / m²

Bad Schönborn

2,5

4

Bruchsal

3

Eggenstein-Leopoldshafen

3

Forst

3

Hambrücken

3

Karlsdorf-Neuthard

3

Kronau

3,75

Östringen

2

3

Stutensee

3,25

Ubstadt-Weiher

2,75

Walzbachtal

2,5

Weingarten

3

4

* Es werden in den angegebenen Spannen nur die Richtwerte dargestellt, die aus Sicht des Gutachterausschusses geeignet sind, den Grundstücksmarkt darzustellen. Einzelne Bodenrichtwertzonen mit besonderen Merkmalen können daher von der Spanne abweichen.

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 51/2024

Orte

Bruchsal

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto