Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.
Auf Gemarkung Tuningen wurden aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die A 81 sowie die B 523 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Betroffenheiten sind straßenverkehrsrechtliche Lärmminderungsmaßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht umsetzbar. Die kommunale Lärmaktionsplanung endet somit mit der Bewertung der Lärmsituation. Ferner hat der Gemeinderat einen sog. Vorratsbeschluss gefasst: Beim nächsten anstehenden Austausch der Fahrbahndecke entlang der Pflichtkartierungsstrecken B 523 und A 81 soll der Einbau eines nach RLS-19 lärmmindernden Fahrbahnbelages erfolgen. Zum Zeitpunkt der anstehenden Fahrbahnsanierung soll der Fahrbahnbelag eingebaut werden, der dann dem neuesten Stand der Technik entspricht und mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bewirken kann.
Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 20. März 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 3. April 2025 bis einschließlich 3. Mai 2025.
Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 05. Juni 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beraten und der Lärmaktionsplan final beschlossen.
Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Tuningen unter www.tuningen.de/startseite einsehbar.