Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Breitlohweg/Falltor“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Die externen artenschutzrechtlichen / naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden sich auf folgenden Flurstücken:
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 24.09.2024 (erg.) und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 24.09.2024 (erg.), mit gemeinsamer Begründung vom 24.09.2024 (erg.) und der Anlagen zum Bebauungsplan sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wimsheim unter dem Link
www.wimsheim.de/bauleitplanung
in der Zeit von Montag, 30.09.2024 bis einschließlich Montag, 04.11.2024 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse
bauamt@wimsheim.de
erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Wimsheim, Rathausstraße 1, Zimmer 8, 71299 Wimsheim nach telefonischer Terminvereinbarung öffentlich ausgelegt.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen werden ins Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Mensch
2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
3. Zum Schutzgut Boden
4. Zum Schutzgut Wasser
5. Zum Schutzgut Luft / Klima
6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft
7. Zum Schutzgut Fläche
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter www.wimsheim.de in das Internet eingestellt.
Gemeinde Wimsheim, den 27.09.2024
Mario Weisbrich
Bürgermeister