Aus den Rathäusern

Veröffentlichung im Internet/Amtsblatt gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Breitlohweg/Falltor“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften...

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Breitlohweg/Falltor“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Die externen artenschutzrechtlichen / naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden sich auf folgenden Flurstücken:

  • M1: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5492 (südöstlicher Teilbereich), Gemarkung Wimsheim
  • M2: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5337, 5338 (teilweise), Gemarkung Wimsheim
  • M3: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5334, 5335, 5336 (je teilweise), Gemarkung Wimsheim
  • M4: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5332, Gemarkung Wimsheim
  • M5: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 5290 (teilweise), Gemarkung Wimsheim
  • M6: Aufwertung Wiesenfläche, Flurstück Nr. 4931, Gemarkung Wimsheim
  • M7: Anbringen von Nistkästen bzw. Nisthilfen (CEF 1), Flurstück Nr. 5435, Gemarkung Wimsheim
  • M8: Neuanlage einer Streuobstwiese (CEF 2 / Schutzmaßnahmen S1 und S2), Flurstück Nr. 5433, Gemarkung Wimsheim
  • M9: Neuanlage von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse (CEF 3), Flurstück Nr. 4421, Gemarkung Wimsheim
  • M10: Aufforstung von Weihnachtsbaumkulturen und Entwicklung von standortgerechtem Laubwald, Flurstück Nr. 5243, 5256, 5252 (teilw.), Gemarkung Wimsheim
  • M11: AuT (Alt- und Totholzkonzept), Flurstück Nr. 5492, 5553, 5555, 4673, Gemarkung Wimsheim
  • Anbringen von Nistkästen bzw. Nisthilfen, Flurstück 3980, Gemarkung Wimsheim

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 24.09.2024 (erg.) und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 24.09.2024 (erg.), mit gemeinsamer Begründung vom 24.09.2024 (erg.) und der Anlagen zum Bebauungsplan sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wimsheim unter dem Link

www.wimsheim.de/bauleitplanung

in der Zeit von Montag, 30.09.2024 bis einschließlich Montag, 04.11.2024 eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse

bauamt@wimsheim.de

erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Wimsheim, Rathausstraße 1, Zimmer 8, 71299 Wimsheim nach telefonischer Terminvereinbarung öffentlich ausgelegt.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen werden ins Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:

  • Landratsamt Enzkreis, Stellungnahme vom 09.04.2024
  • Landratsamt Enzkreis, Stellungnahme vom 20.12.2022 (Auszug Grundwasser-, Bodenschutz und Altlasten)
  • Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau BW, Stellungnahme vom 14.03.2024
  • Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau BW, Stellungnahme vom 19.12.2022
  • Gemeinde Mönsheim, Stellungnahme vom 16.04.2024
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV), Stellungnahme vom 12.04.2024
  • Ö1, Stellungnahme vom 08.04.2024
  • Ö2, Stellungnahme vom 26.03.2024
  • Ö3, Stellungnahme vom 27.03.2024
  • Ö4, Stellungnahme vom 03.04.2024
  • Ö5, Stellungnahme vom 03.04.2024
  • Ö6, Stellungnahme vom 20.03.2024
  • Ö7, Stellungnahme vom 20.03.2024

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Zum Schutzgut Mensch

  • zur Lärmkartierung der Bundesautobahn
  • hinsichtlich der Fußwegevernetzung in die freie Landschaft

2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope

  • hinsichtlich Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
  • hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen und Artenschutz-Ausgleichsmaßnahmen
  • hinsichtlich Neupflanzungen als Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahme
  • hinsichtlich Pflanzempfehlungen und Pflanzenauswahl
  • zu Umweltauswirkungen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

3. Zum Schutzgut Boden

  • hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit und Baugrundverhältnisse

4. Zum Schutzgut Wasser

  • hinsichtlich der eingeschränkt möglichen Versickerung von Niederschlagswasser
  • hinsichtlich der Retention des Niederschlagswassers

5. Zum Schutzgut Luft / Klima

  • hinsichtlich Klimafunktion

6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft

  • hinsichtlich Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Freizeitwert
  • zu Wegeverbindungen

7. Zum Schutzgut Fläche

  • zur Flächeninanspruchnahme

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter www.wimsheim.de in das Internet eingestellt.

Gemeinde Wimsheim, den 27.09.2024

Mario Weisbrich

Bürgermeister

Anhang
Abgrenzungsplan
Erscheinung
Wimsheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Gemeindeverwaltung Wimsheim
27.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Wimsheim
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto