Aufgrund der Verschärfung des Datenschutzes dürfen keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden.
Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen sowie Geburtstagsjubiläen in unserem Mitteilungsblatt sowie der NWZ.
Eine Veröffentlichung kann daher seit 1. Januar 2024 nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung Eschenbach oder Heiningen vorliegt.
Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.
Um Ihnen die schriftliche Einwilligung zu erleichtern, haben wir die Einverständniserklärung hier noch einmal abgedruckt. Bitte geben Sie diese bei der entsprechenden Verwaltung ab.
Ihre Gemeindeverwaltungen
Eschenbach und Heiningen
Einwilligungserklärung
Von Eschenbacher Einwohnern | Von Heininger Einwohnern |
Zurück an: | Zurück an: |
Gemeindeverwaltung Eschenbach | Gemeindeverwaltung Heiningen |
Bürgerbüro | Bürgerbüro |
Lotenbergstraße 6 | Hauptstraße 30 |
73107 Eschenbach | 73092 Heiningen |
Ich stimme einer Veröffentlichung meines Alters-/Ehejubiläums im Mitteilungsblatt sowie der Göppinger Zeitung (NWZ) ausdrücklich zu.
Bitte beachten Sie:
Bei Ehejubiläen müssen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen.
Vorname, Nachname: ___
Geburtsdatum: ___ . ___ . ___
Vorname, Nachname: ___
Geburtsdatum: ___ . ___ . ___
Eheschließungsdatum: ___ . ___ . ___
Straße, PLZ, Ort ___
Ort, Datum ___
Unterschrift/en ___