Aus den Rathäusern

Veröffentlichung von Fundsachen gemäß § 980 BGB

Im Fundbüro der Gemeinde Kirchheim am Neckar wurden folgende Gegenstände als Fundsachen gemeldet: Busfahrkarte, Sporthalle in Kirchheim a.N. Graue...

Im Fundbüro der Gemeinde Kirchheim am Neckar wurden folgende Gegenstände als Fundsachen gemeldet:

  • Busfahrkarte, Sporthalle in Kirchheim a.N.
  • Graue Kinderregenjacke, am Mühlbach in Kirchheim a.N.
  • Fahrrad schwarz Centuriun, Wilhelmstr./Landhausstr. In Kirchheim a.N.
  • Bargeld, auf öffentlicher Straße in Kirchheim a.N.
  • Schlüssel, am Mühlbach in Kirchheim a.N.
  • Handy, auf öffentlicher Straße in Kirchheim a.N.
  • Ungarische ID-Karte, Gemeindeverwaltung Kirchheim a.N.
  • Armbanduhr, Gemeindehalle Kirchheim a.N.
  • Busfahrkarte, Gemeindeverwaltung Kirchheim a.N.
  • Bargeld mit Notiz, Gemeindeverwaltung Kirchheim a.N.
  • Fahrrad, auf öffentlicher Straße in Kirchheim a.N.

Sämtliche Eigentumsansprüche können im Rathaus, Zimmer 05, geltend gemacht werden. Bitte bringen Sie geeignete Nachweise zum Eigentum mit.

Für Rückfragen erreichen Sie uns entweder per E-Mail unter tuelin.guenden@kirchheim-n.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 07143/8955-622.

Hinweis: Nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige und keiner Geltendmachung von Eigentumsansprüchen kann der Finder gemäß § 973 BGB Eigentum an der Sache erwerben.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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