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Veröffentlichung von Geburtsdaten

Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard wird auch zukünftig Namen, akademische Grade sowie Tag und Art des Jubiläums von Altersjubilaren nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz...

Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard wird auch zukünftig Namen, akademische Grade sowie Tag und Art des Jubiläums von Altersjubilaren nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Die Veröffentlichung erfolgt ab dem 70. Lebensjahr, alle 5 Jahre, in den „Karlsdorf-Neutharder Nachrichten“.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht zu verlangen, dass die Veröffentlichung ihrer/seiner Daten unterbleibt. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies dem Bürgerbüro (Tel. 443-260) mitzuteilen. Eine erneute Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.

Erscheinung
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2026
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Karlsdorf-Neuthard
Kategorien
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