Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard wird auch zukünftig Namen, akademische Grade sowie Tag und Art des Jubiläums von Altersjubilaren nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Die Veröffentlichung erfolgt ab dem 70. Lebensjahr, alle 5 Jahre, in den „Karlsdorf-Neutharder Nachrichten“.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht zu verlangen, dass die Veröffentlichung ihrer/seiner Daten unterbleibt. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies dem Bürgerbüro (Tel. 443-260) mitzuteilen. Eine erneute Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.
