Die Schwäbische Zeitung veröffentlicht regelmäßig Geburtstage von Altersjubilaren. Die hierfür notwendigen Daten stammen vom Einwohnermeldeamt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes.
Veröffentlicht werden der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende.
Personen, die keine Veröffentlichung wünschen, haben die Möglichkeit, eine sogenannte Übermittlungssperre eintragen zu lassen. Dies sollte mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläum der Stadtverwaltung Bad Saulgau, Bürgerbüro, Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau schriftlich oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de mitgeteilt werden. Es ist auch möglich, die Übermittlungssperre ganz einfach über das online-Serviceportal unter www.bad-saulgau.de zu beantragen.
Diese Übermittlungssperre gilt dann auch gegenüber anderen Behörden oder Ministerien, wie z. B. dem Staatsministerium, mit der Folge, dass das Ministerium keine Informationen über die Jubiläen erhält und keine Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten übersenden wird.
Eine bereits eingetragene Sperre bei der Stadt Bad Saulgau muss nicht noch einmal erneut beantragt werden. Sie gilt unbefristet.