Änderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts, Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dürfen keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürger/innen veröffentlicht werden.
Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65 … Jahre) sowie Geburtstagsjubiläen (70., 75., 80., 85, 90., 95., 100., 101. usw. Geburtstag) in unserem Mitteilungsblatt sowie in der Geislinger Zeitung.
Eine Veröffentlichung kann daher nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung bei der Gemeindeverwaltung Deggingen vorliegt.
Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung Deggingen
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zurück an:
Gemeindeverwaltung Deggingen
Frau Heinz
Bahnhofstraße 9
73326 Deggingen
Ich stimme einer Veröffentlichung meines Ehe-/Geburtstagsjubiläums im
Mitteilungsblatt sowie in der Geislinger Zeitung ausdrücklich zu.
Vorname, Nachname: ___
Geburts-/Eheschließungsdatum: __. __ . ___ / __ . __ . ___
Straße, PLZ, Ort ___
Deggingen, den ___
Unterschrift ____