Aus den Rathäusern

Veröffentlichung von Jubiläen

Änderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts, Art. 6 Datenschutzgrundverordnung...

Änderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts, Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dürfen keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürger/innen veröffentlicht werden.
Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65 … Jahre) sowie Geburtstagsjubiläen (70., 75., 80., 85, 90., 95., 100., 101. usw. Geburtstag) in unserem Mitteilungsblatt sowie in der Geislinger Zeitung.
Eine Veröffentlichung kann daher nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung bei der Gemeindeverwaltung Deggingen vorliegt.
Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung Deggingen
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zurück an:
Gemeindeverwaltung Deggingen
Frau Heinz
Bahnhofstraße 9
73326 Deggingen

Ich stimme einer Veröffentlichung meines Ehe-/Geburtstagsjubiläums im
Mitteilungsblatt sowie in der Geislinger Zeitung ausdrücklich zu.


Vorname, Nachname: ___

Geburts-/Eheschließungsdatum: __. __ . ___ / __ . __ . ___

Straße, PLZ, Ort ___

Deggingen, den ___

Unterschrift ____

Erscheinung
Mitteilungsblatt Deggingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Gemeinde Deggingen
30.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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