In der „Löwensteiner Chronik“, in der Heilbronner Stimme und im „Sumtal.de“ veröffentlichen wir die Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jedes fünfte weitere und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Jubilare, die das Fest der goldenen, diamantenen usw. Hochzeit feiern. Dies ist nach § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes zulässig, sofern keine Auskunftssperre nach § 51 bzw. kein bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Wer die Veröffentlichung seines Alters- oder Ehejubiläums nicht wünscht, hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Veröffentlichung seiner Daten zu widersprechen. Bei Geburtsjubiläen gilt der Widerspruch bis zu seinem Widerruf.
Der Widerspruch muss schriftlich bei unserem Einwohnermeldeamt erfolgen. Ein telefonischer Widerspruch, der evtl. auch bereits seit längerer Zeit getätigt wurde, kann leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus technischen Gründen bitten wir jedoch, diese Mitteilung mindestens 3 Monate vor dem betreffenden Jubiläum abzugeben. Für jedes Ehejubiläum (goldene, diamantene, usw. Hochzeit), das nicht veröffentlicht werden soll, ist jedoch eine gesonderte Mitteilung erforderlich.