WASSERGEWINNUNGSZWECKVERBAND
H A R D T W A L D
Sitz: Rathausstr. 2, 68789 St. Leon-Rot
RHEIN-NECKAR-KREIS
Mitglieder: Gemeinde St. Leon-Rot und ZWL Malsch
Das Landratsamt – Kommunalrechtsamt – Rhein-Neckar-Kreis hat mit Schreiben vom 19.08.2024 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt. Gleichzeitig wurden Verpflichtungsermächtigungen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 €, Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.050.000 € und ein festgesetzter Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 600.000 € genehmigt.
Der Wirtschaftsplan wird gemäß § 81 Abs. 3 GemO nachfolgend öffentlich bekannt gemacht. Er wird in der Zeit vom 12.09.2024 bis einschließlich 20.09.2024 im Rathaus St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, Zimmer 224, öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, i.d.F. 17.06.2020, sowie § 12 i.V.m. § 5 der Verbandssatzung des Wassergewinnungszweckverband Hardtwald vom 05.12.1980, i.d.F. 10.12.2009, hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 22.07.2024 den folgenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2024 gefasst:
§ 1
Erfolgsplan
Beim Aufwand und Ertrag auf je 1.055.200,00 €
und im
Vermögensplan
a) in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.309.800,00 €
b) die Verpflichtungsermächtigungen auf 500.000,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
wird auf 1.050.000,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 600.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die vorläufige Betriebskostenumlage an die Mitglieder beträgt:
a) für die Gemeinde St. Leon-Rot 522.450,00 €
b) für den ZWL Malsch 532.750,00 €
gez. Dr. Eger, Verbandsvorsitzender