Aus den Rathäusern

Verpflichtende Anmeldung von Hunden

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Auenwald muss jeder Hundehalter und jede Hundehalterin einen über drei Monate alten Hund innerhalb eines Monats...

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Auenwald muss jeder Hundehalter und jede Hundehalterin einen über drei Monate alten Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Auenwald anzeigen.

Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und diese Hundehaltung noch nicht bei der Gemeinde angezeigt haben, sind Sie verpflichtet, dies nun nachzuholen.

Sie können es auch per E-Mail (steueramt@auenwald.de) oder telefonisch (07191/5005-23) bei uns anfordern.

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass bei einer nicht ordnungsgemäßen oder verspäteten Anmeldung ein Bußgeld festgesetzt werden kann.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Auenwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Gemeinde Auenwald
29.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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